Keine Kehrtwende. EU-Umweltminister einigen sich
bei gentechnisch veränderten Pflanzen
(05.12.2008) Der
Rat der EU-Umweltminister hat sich gestern auf eine
gemeinsame Entschließung zur Grünen Gentechnik
verständigt. Anders als von einigen
Mitgliedstaaten angekündigt, wird sich bei der
Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in
der EU nichts Grundsätzliches ändern.
In ihrer Entschließung
betonen die Minister, dass die bestehenden
EU-Rechtsvorschriften zur Gentechnik nicht geändert
und gv-Pflanzen weiterhin "ohne unangemessene
Verzögerungen" zugelassen werden sollen. Der bereits
begonnene Prozess, die derzeit angewandten
Leitlinien zur Sicherheitsbewertung von gv-Pflanzen
zu überprüfen und zu erweitern, soll intensiviert
und beschleunigt werden. Schon vor einiger Zeit
hatte die EU-Kommission die Europäische
Lebensmittelbehörde EFSA mit dieser Aufgabe
beauftragt.
Die Entschließung der
Umweltminister macht dafür eine Reihe von Vorgaben.
So sollen mögliche Langzeiteffekte von gv-Pflanzen auf die Umwelt besser abgeschätzt werden, etwa die Auswirkungen von
Bt‑Pflanzen auf die
Biodiversität. Auch soll bei der Zulassung stärker
berücksichtigt werden, unter welchen regionalen Umweltbedingungen
eine neue gv-Pflanze angebaut werden könnte.
Anders als von Frankreich gefordert, werden vorerst keine sozio-ökonomischen Kriterien bei der Zulassung von gv-Pflanzen herangezogen. Bisher ist es strittig, was unter solchen Kriterien zu verstehen ist und vor allem wie sie objektiv und auf wissenschaftlicher Basis zu messen sind.
Auch weiterhin sind allgemeine regionale Anbauverbote für
zugelassene gv-Pflanzen nicht erlaubt. Wie bisher sind Gentechnik-freie Zonen nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen möglich.
Schon jetzt können die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen
anordnen, um Naturschutzgebiete oder empfindliche Ökosysteme vor möglichen
Beeinträchtigungen zu schützen, die von bestimmten gv-Pflanzen ausgehen könnten.
Denkbar sind Anbaueinschränkungen, in bestimmten Fällen sogar ein Anbauverbot.
Die Umweltminister unterstreichen jedoch, dass solche Maßnahmen sich aus wissenschaftlich fundierten Umweltverträglichkeitsprüfungen ableiten müssen.
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