Gentechnisch veränderter
Bt-Mais 2009:
Anbauflächen werden gemeldet
(19.01.2009) Auch
2009 wird in Deutschland gentechnisch veränderter
Bt-Mais angebaut. Derzeit treffen die Anmeldungen beim
Standortregister ein. Die gesetzlichen Vorschriften
sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Landwirte, die gentechnisch
veränderten Mais anbauen wollen, sind gesetzliche
verpflichtet, die dafür vorgesehenen Flächen bis
spätestens drei Monate vor der Aussaat beim
Standortregister zu melden. Da Mais Ende April bis
Anfang Mai auf die Felder gebracht wird, müssen
alle Meldungen bis Anfang Februar bei der
zuständigen Behörde, dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
eingegangen sein.
Vor allem aus den östlichen
Bundesländern sind bereits zahlreiche Betriebe mit
Flächen im Register verzeichnet. Erfahrungsgemäß
werden jedoch mehr Flächen gemeldet, als
tatsächlich mit Bt-Mais bewirtschaftet
werden.
Spätestens drei Monate vor
der Aussaat müssen auch die benachbarten Betriebe
von den Plänen, Bt-Mais anzubauen, unterrichtet
werden. Will ein Nachbar konventionellen Mais
anbauen, ist der Bt-Mais-Landwirt
verpflichtet, den gesetzlichen Mindestabstand
einzuhalten: Dieser beträgt seit dem Vorjahr 150
Meter, bei ökologischer Erzeugung sogar 300 Meter.
Auch die übrigen
Rechtsvorschriften gelten 2009 unverändert. So
haften Bt-Mais anbauende Landwirte für
"wesentliche Einträge" von Bt-Mais in
benachbarten konventionellen Beständen, auch wenn
alle Vorschriften eingehalten wurden. In den
vergangenen Jahren ist jedoch kein einziger
Haftungsfall bekannt geworden.
Vor allem
Naturschutzverbände fordern, dass
Bt-Mais-Felder einen größeren Abstand zu
Naturschutzgebieten einhalten sollten. Die meisten
Bundesländer prüfen, ob ein Konflikt zwischen
Bt-Mais-Anbau und Naturschutz vorliegt. Sachsen und
Brandenburg haben dafür "Prüfradien" von
1000 bzw. 800 Metern festgelegt. Allerdings ist
rechtlich nicht geklärt, ob der Anbau von
gv-Pflanzen wie dem Bt-Mais MON810, der für alle
Ökosysteme zugelassen ist, durch
Naturschutzauflagen eingeschränkt werden kann.
Die einzige gv-Pflanze, die
2009 in Deutschland und der EU angebaut werden darf,
ist Bt-Mais MON810 mit einer Resistenz gegen den Maiszünsler,
den wirtschaftlich bedeutendsten Maisschädling in
Deutschland. Es sind mehrere Maissorten mit dieser
Eigenschaft im Handel.
Mehr bei TransGen:
Mehr im Web:
|