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Gentechnisch veränderter Bt-Mais 2009:

Anbauflächen werden gemeldet


(19.01.2009)  Auch 2009 wird in Deutschland gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut. Derzeit treffen die Anmeldungen beim Standortregister ein. Die gesetzlichen Vorschriften sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Landwirte, die gentechnisch veränderten Mais anbauen wollen, sind gesetzliche verpflichtet, die dafür vorgesehenen Flächen bis spätestens drei Monate vor der Aussaat beim Standortregister zu melden. Da Mais Ende April bis Anfang Mai auf die Felder gebracht wird, müssen alle Meldungen bis Anfang Februar bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), eingegangen sein.

Vor allem aus den östlichen Bundesländern sind bereits zahlreiche Betriebe mit Flächen im Register verzeichnet. Erfahrungsgemäß werden jedoch mehr Flächen gemeldet, als tatsächlich mit Bt-Mais bewirtschaftet werden. 

Spätestens drei Monate vor der Aussaat müssen auch die benachbarten Betriebe von den Plänen, Bt-Mais anzubauen, unterrichtet werden. Will ein Nachbar konventionellen Mais anbauen, ist der Bt-Mais-Landwirt verpflichtet,  den gesetzlichen Mindestabstand einzuhalten: Dieser beträgt seit dem Vorjahr 150 Meter, bei ökologischer Erzeugung sogar 300 Meter.

Auch die übrigen Rechtsvorschriften gelten 2009 unverändert. So haften Bt-Mais anbauende Landwirte für "wesentliche Einträge" von Bt-Mais in benachbarten konventionellen Beständen, auch wenn alle Vorschriften eingehalten wurden. In den vergangenen Jahren ist jedoch kein einziger Haftungsfall bekannt geworden.

Vor allem Naturschutzverbände fordern, dass  Bt-Mais-Felder einen größeren Abstand zu Naturschutzgebieten einhalten sollten. Die meisten Bundesländer prüfen, ob ein Konflikt zwischen Bt-Mais-Anbau und Naturschutz vorliegt. Sachsen und Brandenburg haben dafür "Prüfradien" von 1000 bzw. 800 Metern festgelegt. Allerdings ist rechtlich nicht geklärt, ob der Anbau von gv-Pflanzen wie dem Bt-Mais MON810, der für alle Ökosysteme zugelassen ist, durch Naturschutzauflagen eingeschränkt werden kann.

Die einzige gv-Pflanze, die 2009 in Deutschland und der EU angebaut werden darf, ist Bt-Mais MON810 mit einer Resistenz gegen den MaiszünslerMaiszünsler, den wirtschaftlich bedeutendsten Maisschädling in Deutschland. Es sind mehrere Maissorten mit dieser Eigenschaft im Handel.

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