Neue EU-Vorschriften:
Lebensmittelenzyme: Einheitliche Zulassung in
der EU, aber keine Kennzeichnung für Gentechnik
(20.01.2009) In Zukunft
wird es in der EU einheitliche Vorschriften für
Zulassung und Verwendung von Lebensmittelenzymen
geben. Bei Enzymen, die mit Hilfe
gentechnisch veränderter Mikroorganismen
hergestellt werden, ändert sich jedoch wenig.
Am 20. Januar 2009 tritt eine
neue EU-Verordnung in Kraft, mit der die
Zulassung von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen
EU-weit harmonisiert wird. Einschneidende
Änderungen gibt es bei Enzymen, die bisher in den
Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt waren. In
Deutschland war bisher keine besondere Zulassung
für Lebensmittelenzyme vorgeschrieben.
Enzyme sind natürliche
Substanzen, die in den Zellen aller Lebewesen
gebildet werden. Als "Biokatalysatoren"
beschleunigen sie viele Prozesse und werden
inzwischen in zunehmender Zahl in der
Lebensmittelherstellung verwendet. In Zukunft müssen
alle Enzyme
zugelassen werden. Zuständig für die
Sicherheitsbewertung ist die Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Es wird eine
"Positivliste" geben, in der alle erlaubten Enzyme
aufgeführt werden.
Künftig müssen Enzyme im
Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln aufgeführt
werden, wenn sie dort eine "technologische Wirkung"
haben. Sie werden dann den Zusatzstoffen
gleichgestellt. Die meisten Enzyme gelten jedoch als
technische Hilfsstoffe, die
nicht unter die Deklarationspflicht fallen. Bisher
müssen nur zwei Enzyme - Lysozym und Invertase
- im Zutatenverzeichnis genannt werden.
Vorerst ändert sich jedoch
wenig. Die EU-Kommission hat zwei Jahre Zeit, die
genauen Modalitäten in einer Durchführungsverordnung
zu regeln. Danach wird der Industrie eine weitere
Übergangfrist eingeräumt, bis Unterlagen für
Zulassung und Sicherheitsbewertung der eingesetzten
Enzyme vorgelegt werden müssen.
Besondere Auflagen für
Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter
Mikroorganismen hergestellt werden, gibt es nicht.
Sofern diese Mikroorganismen im fertigen
Enzympräparat nicht mehr vorhanden sind, ist eine
gentechnik-spezifische Kennzeichnung nicht
erforderlich.
Mit Hilfe gentechnisch
hergestellter Mikroorganismen gewonnenen Enzyme
werden vor allem in der Käseherstellung eingesetzt,
in Backwaren und bei der Saftgewinnung, bei Wein und
in der Stärkeverzuckerung
(Herstellung von Glukosesirup und weiteren Zutaten aus Stärke).
Mehr bei TransGen:
Mehr im Web:
|