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Auf Basis der
EFSA-Stellungnahme empfahl die EU-Kommission dem
Ministerrat die Zulassung. Ist sie erteilt, könnten
Lebens- und Futtermittel, die T45-Raps
enthalten oder daraus hergestellt sind, in der EU
vermarktet werden. Das gleiche gilt für andere Non Food-Produkte. Nicht erlaubt bleibt der Anbau von
T45-Raps in der EU. Der herbizidresistente
Raps wurde vor allem in Kanada bis 2005 großflächig
angebaut und danach durch andere Sorten ersetzt.
Kleinere Saatgutmengen von T45-Raps werden jedoch
weiter genutzt. Der Antrag wurde gestellt, damit
geringe T45-Anteile in Rapsprodukten nicht zu einem
Einfuhrverbot in die EU führen.
Kanada ist der größte
Rapserzeuger der Welt, etwa 90 Prozent entfallen auf
gv-Sorten. Auch bei der Zulassung einer
gentechnisch veränderten lila Nelke des
australischen Unternehmens Florigene konnte
der Ministerrat sich nicht auf eine qualifizierte
Mehrheit verständigen. In die Moonaqua-Nelke
wurde ein Gen aus Petunie einführt, das sich auf die
Biosynthese eines bestimmten Blütenfarbstoffs
auswirkt. |