Anbau von Bt-Mais MON810:
Bayern: Keine Gen-Pflanzen. EU: Anbauverbote
sind unbegründet
(17.02.2009) Bayerns
Umweltminister Markus Söder (CSU) will in Bayern den
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
verbieten. Auch Freilandversuche sollen eingestellt
werden. Unterdessen hat die EU-Kommission erneut
festgestellt, dass nationale Anbauverbote für
gentechnisch veränderten Mais nicht zulässig sind.
"Wir wollen keine
kommerzielle Nutzung der Grünen Gentechnik in
Bayern", erklärte Söder und verwies auf einen
aktuellen Beschluss der bayerischen Staatsregierung.
Wie schon der damalige Landwirtschaftsminister und
heutige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer
verlangte auch Söder, dass nicht mehr die EU,
sondern Regionen wie Bayern über den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden
sollten. Zwar könne Bayern derzeit den Anbau von
Bt‑Mais nicht verbieten, doch
wolle man ihn durch aufwändige
Umweltverträglichkeitsprüfungen weiter erschweren.
Auch Bauernpräsident Gerd Sonnleitner forderte in
einem Brief an den bayerischen
Landwirtschaftsminister, den Anbau von gentechnisch
verändertem Bt-Mais (MON810) in Bayern zu verbieten.
Sogar Freilandversuche mit
gv-Pflanzen soll es künftig in Bayern nicht mehr
geben. Solche Forschung will Söder nur tolerieren,
wenn sie im Gewächshaus stattfindet. Anbauversuche
mit Bt-Mais, die das Bundessortenamt durchführt und
die im Rahmen der Sortenzulassung gesetzlich
vorgeschrieben sind, sollen nach dem Willen der
bayerische Landesregierung nicht mehr in Bayern
geduldet werden.
Europäische Institutionen
bestätigen dagegen immer wieder, dass nationale
Anbauverbote für Bt-Mais nach den gemeinschaftlichen
europäischen Rechtsvorschriften nicht zulässig sind.
Im Dezember 2008 wurde die Stellungnahme des für
Gentechnik zuständigen wissenschaftlichen Gremiums
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
( EFSA) veröffentlicht. Es
hatte sich mit den Gründen auseinandergesetzt, die
Österreich für sein nationales Verbot von Bt-Mais
MON810 und T25 vorgebracht hatte und war zu dem
Ergebnis gekommen, dass "keine neuen, für
wissenschaftliche Belege relevanten Informationen
vorliegen, die die frühere Risikobewertungen für
Mais MON810 und T25 außer Kraft setzen würden."
Die EU-Kommission hatte
darauf hin dem EU-Ministerrat einen
Entscheidungsvorschlag vorgelegt, die Verbote in
Österreich und Ungarn für unzulässig zu erklären.
Auch die Anbauverbote für MON810-Mais in Frankreich
und Griechenland hält die EU-Kommission für
wissenschaftlich unbegründet.
Bei der Abstimmung über die
Verbote in Frankreich und Griechenland am Montag im
"Ständigen Ausschuss" fand der Vorschlag der
Kommission jedoch nicht die erforderliche
qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten. Nun muss
der Ministerrat eine Entscheidung treffen. Ändern
sich die Mehrheitsverhältnisse nicht, wird die
EU-Kommission ihren Entscheidungsvorschlag umsetzen.
Nationale Anbauverbote des in der EU zugelassenen
und als sicher eingestuften Bt-Mais MON810 wären
dann nicht mehr zulässig.
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