Keine Mehrheiten: Politische Blockade in der EU
bei gentechnisch verändertem Mais 1507 und Bt11
(26.02.2009) Wie erwartet
konnten die EU-Mitgliedstaaten sich nicht über die
Anbau-Zulassung der beiden gentechnisch veränderten Bt-Maislinien Bt11 und 1507 einigen.
Die Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" gestern
endete ohne qualifizierte Mehrheit. Nun kann der
Ministerrat eine Entscheidung treffen.
Die Zulassung der beiden
Bt-Maislinien hat eine lange Vorgeschichte: Der
Antrag für den von dem Schweizer Unternehmen
Syngenta Seeds entwickelten Bt11-Mais wurde
bereits 1999 eingereicht und 2003 nach den
inzwischen geänderten gesetzlichen Bestimmungen
erneuert. Der Antrag für den ebenfalls mit einer
Resistenz gegen den Maiszünsler
und ähnliche Schädlinge versehenen 1507-Mais hatten
die Unternehmen Pioneer HiBred und Dow
AgroScience 2001 gestellt.
Seit 1998 ist in der EU keine
gentechnisch veränderte Pflanzen für den Anbau
zugelassen worden. Nach dem Ablauf des
Zulassungsmoratoriums 2003 wurden ausschließlich
Importgenehmigungen für mehrere gv-Pflanzen und für
die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel
erteilt.
Sowohl für die Unternehmen
und Verbände aus dem Bereich der Agro-Biotechnologie
wie für die Anti-Gentechnik-Bewegung ist die
Entscheidung über die beiden Anbauzulassungen ein
wichtiges Signal, ob künftig eine
landwirtschaftliche Nutzung der Grünen Gentechnik in
der EU möglich ist. Eine Kampagne von Umwelt- und
Verbraucherverbänden will die Zulassung von Bt11-
und 1507-Mais verhindern und setzt die Regierungen
der Mitgliedstaaten stark unter Druck.
Auch innerhalb der
EU-Kommission zeigt sich der politische Konflikt um
die Grüne Gentechnik. EU-Umweltkommissar Dimas hatte
sich Ende 2007 gegen eine Zulassung der beiden
Bt-Maislinien gestellt und eine erneute
Sicherheitsüberprüfung gefordert. Das
wissenschaftliche Gremium der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte daraufhin
neue Untersuchungen über mögliche Umweltauswirkungen
von Bt11- und 1507-Mais geprüft, jedoch keine
Hinweise gefunden, die ihre ursprüngliche Einstufung
als "genau so sicher wie herkömmlicher Mais" zu
revidieren. Auf der Grundlage dieses neuen
Gutachtens hatte die EU-Kommission einen
Entscheidungsvorschlag erarbeitet und den
Mitgliedstaaten empfohlen, den Anbau der beiden
gv-Maislinien unter bestimmten Auflagen zu erlauben.
Bei der erste Abstimmung im
"Ständigen Ausschuss" fand sich keine qualifizierte
Mehrheit der Mitgliedstaaten - weder für, noch gegen
den Vorschlag der Kommission. Nun kann der
Ministerrat eine Entscheidung treffen. Ändern sich
die Mehrheitsverhältnisse dort nicht, wird die
EU-Kommission ihren Entscheidungsvorschlag
umsetzten. Bis dahin bleibt Bt-Mais MON810 die
einzige gv-Pflanze, deren Anbau in der EU zugelassen
ist. Die Genehmigung dazu wurde bereits 1998
erteilt.
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