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Keine Mehrheiten: Politische Blockade in der EU bei gentechnisch verändertem Mais 1507 und Bt11


(26.02.2009) Wie erwartet konnten die EU-Mitgliedstaaten sich nicht über die Anbau-Zulassung der beiden gentechnisch veränderten Bt-Maislinien  Bt11 und 1507 einigen. Die Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" gestern endete ohne qualifizierte Mehrheit. Nun kann der Ministerrat eine Entscheidung treffen.

Die Zulassung der beiden Bt-Maislinien hat eine lange Vorgeschichte: Der Antrag für den von dem Schweizer Unternehmen Syngenta Seeds entwickelten Bt11-Mais wurde bereits 1999 eingereicht und 2003 nach den inzwischen geänderten gesetzlichen Bestimmungen erneuert. Der Antrag für den ebenfalls mit einer Resistenz gegen den MaiszünslerMaiszünsler und ähnliche Schädlinge versehenen 1507-Mais hatten die Unternehmen Pioneer HiBred und Dow AgroScience 2001 gestellt. 

Seit 1998 ist in der EU keine gentechnisch veränderte Pflanzen für den Anbau zugelassen worden. Nach dem Ablauf des Zulassungsmoratoriums 2003 wurden ausschließlich Importgenehmigungen für mehrere gv-Pflanzen und für die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel erteilt.

Sowohl für die Unternehmen und Verbände aus dem Bereich der Agro-Biotechnologie wie für die Anti-Gentechnik-Bewegung ist die Entscheidung über die beiden Anbauzulassungen ein wichtiges Signal, ob künftig eine landwirtschaftliche Nutzung der Grünen Gentechnik in der EU möglich ist. Eine Kampagne von Umwelt- und Verbraucherverbänden will die Zulassung von Bt11- und 1507-Mais verhindern und setzt die Regierungen der Mitgliedstaaten stark unter Druck. 

Auch innerhalb der EU-Kommission zeigt sich der politische Konflikt um die Grüne Gentechnik. EU-Umweltkommissar Dimas hatte sich Ende 2007 gegen eine Zulassung der beiden Bt-Maislinien gestellt und eine erneute Sicherheitsüberprüfung gefordert. Das wissenschaftliche Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte daraufhin neue Untersuchungen über mögliche Umweltauswirkungen von Bt11- und 1507-Mais geprüft, jedoch keine Hinweise gefunden, die ihre ursprüngliche Einstufung als "genau so sicher wie herkömmlicher Mais" zu revidieren. Auf der Grundlage dieses neuen Gutachtens hatte die EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag erarbeitet und den Mitgliedstaaten empfohlen, den Anbau der beiden gv-Maislinien unter bestimmten Auflagen zu erlauben.

Bei der erste Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" fand sich keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten - weder für, noch gegen den Vorschlag der Kommission. Nun kann der Ministerrat eine Entscheidung treffen. Ändern sich die Mehrheitsverhältnisse dort nicht, wird die EU-Kommission ihren Entscheidungsvorschlag umsetzten. Bis dahin bleibt Bt-Mais MON810 die einzige gv-Pflanze, deren Anbau in der EU zugelassen ist. Die Genehmigung dazu wurde bereits 1998 erteilt.

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