EU-Umweltminister
Anbauverbot gentechnisch veränderten Mais in
Österreich und Ungarn bleibt
(02.03.2009) Die
in Österreich und Ungarn geltenden Anbauverbote für
die gentechnisch veränderten Maislinien MON810 und
T25 bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission
konnte sich mit ihrem Vorschlag, die Verbote
aufzuheben, nicht gegen die EU-Umweltminister
durchsetzen.
Die EU-Kommission hatte einen
Entscheidungsvorschlag vorgelegt, die nationalen
Anbauverbote in Österreich und Ungarn aufzuheben.
Sie folgte damit den Ergebnissen einer erneuten
Sicherheitsüberprüfung für den Bt-Mais MON810 (Monsanto)
und den herbizidresistenten Mais T25 (BayerCropScience).
Dabei hatte sich die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit den Argumenten
auseinandergesetzt, mit denen die beiden Länder ihre
Verbote begründeten. Das wissenschaftliche
Expertengremium der Behörde war zu dem Ergebnis
gekommen, dass es keine neuen wissenschaftliche
Erkenntnisse über schädliche oder unerwünschte
Auswirkungen als Folge eines Anbaus der beiden
gv-Maislinien gebe. Nationale Verbote für in der EU
allgemein zugelassene Produkte sind nach den
europäischen Rechtsvorschriften jedoch nur erlaubt,
wenn sie aus wissenschaftlichen Gründen notwendig
sind, um Mensch und Natur zu schützen.
Eine qualifizierte Mehrheit
der Mitgliedstaaten lehnte jedoch eine entsprechende
Empfehlung der EU-Kommission ab. Auch Deutschland
stimmte für den Fortbestand der Anbauverbote. Die
Entscheidung der EU-Umweltminister stärkt auch
Länder wie Frankreich, die ebenfalls nationale
Anbauverbote für MON810-Mais erlassen haben. Auch
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte
angekündigt, ein MON810-Verbot bis zum Beginn der
Aussaat zu prüfen.
MON810-Mais ist seit 1998 in
der EU für den Anbau zugelassen. Derzeit läuft ein
Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung. Der in der
EU ebenfalls zugelassene T25-Mais ist inzwischen
veraltet. Ein Anbau in der EU ist nicht vorgesehen.
Nun dürfte der seit langem
schwelende Handelskonflikt zwischen der EU und einer
von den USA angeführten Ländergruppe erneut
aufbrechen. Ein Schiedsgericht der
Welthandelsorganisation WTO hatte nationale
Anbauverbote für Bt-Mais in der EU als Verstoß gegen
die Handelsverträge gewertet. Die EU-Kommission ist
vertraglich gebunden, die WTO-Entscheidung
umzusetzen. Im anderen Fall muss die EU mit hohen
Strafzöllen rechnen.
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