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EU-Umweltminister

Anbauverbot gentechnisch veränderten Mais in Österreich und Ungarn bleibt


(02.03.2009) Die in Österreich und Ungarn geltenden Anbauverbote für die gentechnisch veränderten Maislinien MON810 und T25 bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission konnte sich mit ihrem Vorschlag, die Verbote aufzuheben, nicht gegen die EU-Umweltminister durchsetzen.

Die EU-Kommission hatte einen Entscheidungsvorschlag vorgelegt, die nationalen Anbauverbote in Österreich und Ungarn aufzuheben. Sie folgte damit den Ergebnissen einer erneuten Sicherheitsüberprüfung für den Bt-Mais MON810 (Monsanto) und den herbizidresistenten Mais T25 (BayerCropScience). Dabei hatte sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit den Argumenten auseinandergesetzt, mit denen die beiden Länder ihre Verbote begründeten. Das wissenschaftliche Expertengremium der Behörde war zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine neuen wissenschaftliche Erkenntnisse über schädliche oder unerwünschte Auswirkungen als Folge eines Anbaus der beiden gv-Maislinien gebe. Nationale Verbote für in der EU allgemein zugelassene Produkte sind nach den europäischen Rechtsvorschriften jedoch nur erlaubt, wenn sie aus wissenschaftlichen Gründen notwendig sind, um Mensch und Natur zu schützen.

Eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten lehnte jedoch eine entsprechende Empfehlung der EU-Kommission ab. Auch Deutschland stimmte für den Fortbestand der Anbauverbote. Die Entscheidung der EU-Umweltminister stärkt auch Länder wie Frankreich, die ebenfalls nationale Anbauverbote für MON810-Mais erlassen haben. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte angekündigt, ein MON810-Verbot bis zum Beginn der Aussaat zu prüfen.

MON810-Mais ist seit 1998 in der EU für den Anbau zugelassen. Derzeit läuft ein Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung. Der in der EU ebenfalls zugelassene T25-Mais ist inzwischen veraltet. Ein Anbau in der EU ist nicht vorgesehen.

Nun dürfte der seit langem schwelende Handelskonflikt zwischen der EU und einer von den USA angeführten Ländergruppe erneut aufbrechen. Ein Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO hatte nationale Anbauverbote für Bt-Mais in der EU als Verstoß gegen die Handelsverträge gewertet. Die EU-Kommission ist vertraglich gebunden, die WTO-Entscheidung umzusetzen. Im anderen Fall muss die EU mit hohen Strafzöllen rechnen.

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