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Baden-Württemberg 2008

Gentechnik-Spuren in vielen sojahaltigen Lebensmitteln. Kaum Verstöße gegen Kennzeichnung

(04.03.2009) Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für das Jahr 2008 veröffentlicht. Nur vereinzelt wurden Produkte gefunden, die gegen die Gentechnik-Kennzeichnung verstießen: Ein Maischips-Erzeugnis philippinischer Herkunft und das Sojalecithin eines deutschen Süßwarenherstellers überschritten den Schwellenwert von 0,9 Prozent. In jedem dritten sojahaltigen Lebensmittel waren aber sehr geringe Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen nachweisbar.

Im Jahr 2008 fanden die Mitarbeiter des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg in 33 Prozent der untersuchten Soja-Lebensmittel (57 von 172) Spuren gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen. Damit ist der Anteil der GVO-positiven Sojaproben im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken (2007: 39 Prozent). In einem Großteil der positiven Proben waren aber nur Spuren von weniger als 0,1 Prozent nachweisbar.

Bei dem Sojalecithin eines deutschen Herstellers von Schokoladenprodukten lagen die GVO-Anteile deutlich über dem Grenzwert von 0,9 Prozent. Alle Produkte, die mit diesem Lecithin hergestellt worden sind, hätten damit gekennzeichnet werden müssen. Der deutsche Betrieb hatte das Lecithin von einem weltweit tätigen Unternehmen bezogen und sich auf das beigefügte Untersuchungszertifikat verlassen, das die Verwendung konventioneller Sojabohnen bescheinigte.

Vergleicht man die einzelnen Produkte, ist in Tofu auffällig selten gentechnisch verändertes Soja zu finden. In nur 3 von 43 Proben waren sehr geringe Spuren von weniger als 0,05 Prozent nachweisbar. In Produkten mit Sojaprotein wie beispielsweise Sportlernahrung wurde hingegen häufig fremde Erbsubstanz entdeckt.

Maishaltige Lebensmittel sind weitgehend "gentechnikfrei". In gerade vier Prozent der untersuchten Proben (7 von 183) ließen sich Spuren von gv-Mais von weniger als 0,05 Prozent nachweisen. Die einzige Ausnahme war ein Importprodukt: Die Maischips philippinischer Herkunft überschritten deutlich den gesetzlich festgelegten Kennzeichnungsschwellenwert.

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