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EU erlaubt Einfuhr von gentechnisch verändertem T45-Raps

(11.03.2009) Die EU-Kommission hat die Einfuhr von gentechnisch verändertem T45-Raps und die Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln genehmigt. Da sich die Mitgliedstaaten zuvor nicht einig waren, musste die EU-Kommission der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung folgen und den T45-Raps zulassen.

Der von Bayer CropScience entwickelte herbizidresistente T45-Raps wird seit etwa zehn Jahren großflächig in Kanada angebaut, dem weltweit führenden Raps-Erzeugerland. In Kanada werden fast nur noch herbizidresistente Rapssorten ausgesät, die meisten davon sind gentechnisch verändert.

Mit der nun erteilten Einfuhr-Genehmigung dürfen Raps-Einfuhren in die EU auch Anteile aus T45-Raps enthalten. Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen unterhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 0,9 Prozent in Lebens- und Futtermitteln sind von der Kennzeichnung ausgenommen.

Wie bei allen Zulassungsverfahren für GVO-Produkte endete auch bei T45-Raps die Abstimmung im Umweltministerrat ohne die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hatte die Zulassung empfohlen, da bei der wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Hinweise auf Sicherheitsmängel gefunden wurden. In solchen Fällen ist die EU-Kommission nach den den Europäischen Verträgen verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften umsetzen. Da alle Voraussetzung für eine Zulassung erfüllt waren, wurde die Einfuhr von T45-Raps genehmigt.

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