EU erlaubt Einfuhr von gentechnisch verändertem
T45-Raps
(11.03.2009) Die
EU-Kommission hat die Einfuhr von gentechnisch
verändertem T45-Raps und die Verarbeitung zu Lebens-
und Futtermitteln genehmigt. Da sich die
Mitgliedstaaten zuvor nicht einig waren, musste die
EU-Kommission der wissenschaftlichen
Sicherheitsbewertung folgen und den T45-Raps
zulassen.
Der von Bayer CropScience
entwickelte herbizidresistente T45-Raps wird seit
etwa zehn Jahren großflächig in Kanada angebaut, dem
weltweit führenden Raps-Erzeugerland. In Kanada
werden fast nur noch herbizidresistente Rapssorten
ausgesät, die meisten davon sind gentechnisch
verändert.
Mit der nun erteilten
Einfuhr-Genehmigung dürfen Raps-Einfuhren in die EU
auch Anteile aus T45-Raps enthalten. Zufällige,
technisch unvermeidbare Beimischungen unterhalb des
gesetzlichen Schwellenwerts von 0,9 Prozent in
Lebens- und Futtermitteln sind von der Kennzeichnung
ausgenommen.
Wie bei allen
Zulassungsverfahren für GVO-Produkte endete auch bei
T45-Raps die Abstimmung im Umweltministerrat ohne
die erforderliche qualifizierte Mehrheit der
Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hatte die
Zulassung empfohlen, da bei der wissenschaftlichen
Bewertung durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Hinweise auf
Sicherheitsmängel gefunden wurden. In solchen Fällen
ist die EU-Kommission nach den den Europäischen
Verträgen verpflichtet, die geltenden
Rechtsvorschriften umsetzen. Da alle Voraussetzung
für eine Zulassung erfüllt waren, wurde die Einfuhr
von T45-Raps genehmigt.
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