Aigner verbietet Gentechnik-Mais MON810
(14.04.2009)
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU)
hat den Anbau von gentechnisch verändertem Mais
MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung
verboten. Aigner beruft sich dabei auf eine
"Schutzklausel" im Europäischen Gentechnik-Recht.
Ab sofort ruht die Zulassung
von MON810-Mais. "Damit ist jeder Anbau und jeder
weitere Verkauf von MON810-Mais in Deutschland
verboten," so das Landwirtschaftsministerium
in einer Pressemitteilung. Die Bundesländer sind für
die Überwachung des Verbots zuständig.
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Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner
(CSU) auf einer Tagung der DLG
(Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft)
Foto: BMELV /
STUMPE photos4y |
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Aigner beruft sich bei ihrer Entscheidung auf eine
Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie. Danach
darf ein Mitgliedstaat den Verkauf eines
GVO-Produkts vorübergehend einschränken, wenn "neue
oder zusätzliche Informationen" einen "berechtigten
Grund zur Annahme" liefern, dass von dem
betreffenden GVO-Produkt eine Gefahr für die
menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht. |
Um welche Gefahren es sich im
Falle von MON810 handeln könnte oder auf welche
neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse Aigner ihre
Entscheidung stützt, sagte sie nicht.
Sie verwies auf fünf weitere
EU-Länder, die unter Berufung auf die Schutzklausel
den Anbau von MON810-Mais verboten hatten.
Allerdings haben solche nationalen Verbote der in
der EU-Richtlinie vorgeschriebenen fachlichen
Überprüfung bisher nicht standgehalten. Das
wissenschaftliche Expertengremium der EFSA kam
wiederholt zu dem Ergebnis, dass es keine neuen
fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, die
nationale Verbote von MON810 rechtfertigen könnten.
Politisch bekamen nationale
Anbauverbote zuletzt jedoch Rückenwind. Bei einer
Abstimmung im Ministerrat fand sich nicht die
erforderliche qualifizierte Mehrheit, um Österreich
und Ungarn zu zwingen, die dort geltenden
MON810-Verbote aufzuheben. Die EU-Kommission hatte
dieses vorgeschlagen, da es keine wissenschaftlichen
Hinweise auf Sicherheitsmängel gebe.
Monsanto kündigte an, die
Möglichkeit einer Klage gegen das Verbot zu prüfen.
Nach einer Meldung von SPIEGEL online könnten auf
den Bund Schadenersatzansprüche von sechs bis sieben
Millionen Euro zukommen, sollte das Verbot einer
gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
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