Verbot von MON810-Mais: Entscheiden nun die Gerichte?
(15.04.2009) Nach dem
Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais MON810 erwägt der Agrokonzern
Monsanto rechtliche Schritte. Derzeit scheint
fraglich, wie lange das Verbot Bestand hat.
"Sobald uns der Bescheid
erreicht, werden wir die Argumente prüfen. Dann
können wir rechtliche Schritte dagegen einlegen",
sagte ein Monsanto-Sprecher gegenüber der
Nachrichtenagentur dpa. Das Ziel sei, den
Landwirten, die MON810-Saatgut gekauft haben, den
Anbau in diesem Jahr zu ermöglichen. "Wir gehen
davon aus, dass die Chancen zur Aufhebung dieses
temporären Verbots sehr hoch sind", so Monsanto.
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Horst Seehofer, früher Landwirtschaftsminister,
heute bayerischer Ministerpräsident, begrüßte das
Anbauverbot für MON810. Die CSU macht sich
für ein "gentechnik-freies Bayern" stark.
Foto: DSV (Deutsche Saatveredelung)

Forschungsministerin Annette Schavan
(CDU) bedauerte die Entscheidung ihrer
Kabinettskollegin Aigner. "Die grüne
Gentechnik ist eine wichtige
Zukunftstechnologie, von der sich weder
Deutschland noch Europa verabschieden
dürfen."
Foto: REGIERUNGonline / Fassbender
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Bundeslandwirtschafts- ministerin Aigner hat das von
ihr ausgesprochene Anbauverbot als "fachliche
Entscheidung" verteidigt. Es gebe berechtigten Grund
zur Annahme, dass "MON810 eine Gefahr für die Umwelt
darstellt." Sie berief sich unter anderem auf
Studien, mit denen Luxemburg sein gerade
beschlossenes Anbauverbot begründet hatte.
Untersucht wurden etwa mögliche Auswirkungen von
MON810-Mais auf bestimmte Marienkäfer und
Schmetterlinge. Die Studien waren zuvor von
Wissenschaftlern als unzureichend kritisiert worden.
So seien in einigen Fällen nur Laborversuche mit
Bt‑Protein, dem Wirkstoff von
MON810, durchgeführt worden. Die jeweiligen Tiere
seien mit Bt-Protein-Mengen gefüttert worden, die
weit höher waren, als sie unter natürlichen
Bedingungen tatsächlich auftreten.Mit einigen der
Studien, auf die Aigner sich beruft, hatten bereits
andere EU-Länder ihre Anbauverbote zu begründen
versucht. Immer wieder wurde etwa eine amerikanische
Untersuchung über Auswirkungen von MON810-Mais auf
Gewässertiere wie Köcherfliegen angeführt. |
Bei der Überprüfung der
nationalen Anbauverbote haben sich die Experten der
europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA)
auch mit diesen Studien beschäftigt. Keine erwies
sich als wissenschaftlich stichhaltig, um damit ein
Anbauverbot zu rechtfertigen.
Auch das deutsche Verbot
dürfte einer Überprüfung durch EU-Kommission und EFSA
kaum standhalten. Allerdings kann dieser Vorgang
einige Zeit dauern und käme für diese Anbausaison zu
spät. Zudem gibt es in der EU derzeit keine
ausreichenden politischern Mehrheiten, um
wissenschaftlich nicht akzeptierte nationale
Anbauverbote zu beenden. Eine Klärung vor Gericht,
wie sie Monsanto erwägt, könnte erheblich schneller
entschieden werden.
Die EU muss außerdem
befürchten, dass nun der Handelskonflikt mit
den USA erneut akut wird. Das Schiedsgericht der
Welthandelsorganisation WTO hatte Anfang 2006
entschieden, dass wissenschaftlich unbegründete
Anbauverbote durch einzelne EU-Mitgliedstaaten als
unzulässige Verstöße gegen die Welthandelsabkommen
anzusehen sind. Bisher haben die USA die nun
möglichen Strafzölle auf europäische Waren noch
nicht verhängt. Der Handelsbeauftragte der neuen
US-Regierung, Ron Kirk, kritisiert in seinem neuen
Bericht die Gentechnik-Politik der EU. Ausdrücklich
verweist er auf die nationalen Anbauverbote in
Frankreich, Österreich, Griechenland und Ungarn.
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