Vorläufige Gerichts-Entscheidung:
Anbauverbot von gentechnisch verändertem Mais
MON810 bestätigt
(05.05.2009) Der Eilantrag
des Agro-Unternehmens Monsanto gegen das von
Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner Mitte April verhängte
Anbauverbot für MON810 wurde abgelehnt.
Die Richter des
Verwaltungsgerichts in Braunschweig begründen ihre
Entscheidung damit, dass es für ein Verbot eines
zugelassenen GVO ausreicht, "wenn sich aus neuen oder zusätzlichen
Informationen Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt
werden können." Für ein Verbot müssten keine
gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse
vorliegen, die zweifelsfrei Gefahren belegen.
Aigner hatte sich bei ihrer
Entscheidung auf eine Schutzklausel der
EU-Freisetzungsrichtlinie berufen und das Verbot von
MON810 mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
begründet, die einen "berechtigten Grund zur
Annahme" liefern, dass von diesem
Bt-Mais eine Gefahr
für die Umwelt ausgeht.
Der Agro-Konzern Monsanto hat gegen das
Verbot geklagt, weil er überzeugt ist, dass keine
geeigneten Begründungen vorliegen, die die
Sicherheit seines Produktes MON810 in Zweifel ziehen
und ein Verbot rechtfertigen. Ein Eilantrag sollte
ermöglichen, den gv-Mais noch in dieser Anbausaison
auszusäen.
Mit der Ablehnung des
Eilantrags hat das Gericht eine vorläufige
Entscheidung getroffen. Der Kläger, das Unternehmen
Monsanto, kann dagegen Beschwerde einreichen. Eine
endgültige Entscheidung wird erst im Hauptverfahren
getroffen.
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