|
Schon in den zurückliegenden Jahren waren erste
Freilandversuche mit diesen Kartoffeln durchgeführt
worden. Da die Versuche ausgeweitet werden sollen,
war ein Neuantrag erforderlich. Das BVL genehmigte
nun Freilandversuche in Thulendorf
(Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben
(Sachsen-Anhalt). Zwischen 2009 und 2012 darf eine
festgelegte Höchstzahl von Kartoffeln auf einer
Fläche von maximal 547 bzw. 190 m²
ausgepflanzt werden.
Nach Abschluss der
wissenschaftlichen Auswertung sind alle Kartoffeln
zu vernichten. Vorsorglich wurden Auflagen erlassen,
damit eine Ausbreitung der gv-Kartoffeln
ausgeschlossen ist. So müssen die Versuchsfelder
gegen Wildtiere eingezäunt und ein Mindestabstand zu
konventionellen Kartoffelfeldern eingehalten werden.
Auch die Freisetzung von gv-Gerste, die das BVL
einige Tage zuvor auf einer Fläche von 9,6 m²
genehmigte, führt eine 2006 an der Universität
Giessen begonnene Versuchsreihe fort.
Radikale Gentechnik-Gegner
hatten dort wiederholt Teile des Feldes zerstört, so
dass eine Versuchsauswertung nur eingeschränkt
möglich war. 2008 verzichtete die Universität Gießen
vollständig auf Freilandversuche mit gv-Gerste. Um
die Untersuchungen dennoch abschließen zu können,
soll die dafür erforderliche dritte Wiederholung nun
in Thulendorf in der Nähe von Rostock stattfinden. |