Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
Verbot von gentechnisch verändertem Mais MON810
erneut bestätigt
(29.05.2009) Das von
Landwirtschaftsministerin Ile Aigner verhängte
Anbauverbot für MON810-Mais bleibt bestehen. Das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte
heute die Entscheidung der Vorinstanz vom 4. Mai. Der
Anbau von gentechnisch verändertem Mais ist damit
2009 in Deutschland endgültig verboten.
Am 14. April hatte Aigner den
Anbau von MON810-Mais und den Verkauf von Saatgut
verboten und sich dabei auf eine
Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie berufen. Danach
darf ein Mitgliedstaat den Verkauf eines
GVO-Produkts vorübergehend einschränken, wenn "neue
oder zusätzliche Informationen" einen "berechtigten
Grund zur Annahme" liefern, dass von dem
betreffenden GVO-Produkt eine Gefahr für die
menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht.
Gegen das Verbot hatte
Monsanto geklagt, war jedoch im Eilverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert. Auch
ein weiterer Einspruch beim Oberverwaltungsgericht
Lüneburg hatte keinen Erfolg.
Die heute veröffentlichte
Entscheidung bestätigt im Kern das Urteil der
Vorinstanz. Die Anordnung, die Zulassung für MON810
ruhen zu lassen, diene der Abwehr abstrakter
Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die
Umwelt. Die dazu herangezogenen neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen nicht
unangreifbar und abgesichert sein. Zudem stehe der
Politik bei solchen Entscheidungen "ein gerichtlich
nur eingeschränkt überprüfbarer
Beurteilungsspielraum zu".
Die Lüneburger Richter wiesen
darauf hin, dass das Aussetzen der Zulassung für
MON810 eine nur "zeitweilig geltende Maßnahme" sei,
"die in einem weiteren europäisierten Verfahren
durch die Europäische Kommission und gegebenenfalls
den Rat der Europäischen Union überprüft wird."
Daher sei der politische Beurteilungsspielraum
vergleichsweise groß. Mit einer ähnlichen Begründung
hatte auch das Verwaltungsgericht Braunschweig die
Klage von Monsanto im Eilverfahren zurückgewiesen.
Für ein Aussetzen einer in der EU zugelassenen gv-Pflanzen wie MON810 reichten bereits
"Anhaltspunkte" aus, dass Menschen oder Tiere
geschädigt werden könnten.
Der Anbau von MON810 bleibt
damit zumindest 2009 in Deutschland verboten. Im
Herbst soll die Entscheidung im Hauptverfahren
fallen, das derzeit noch beim Verwaltungsgericht
Braunschweig anhängig ist.
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