Neue EFSA-Stellungnahme: BASF fordert nun
Zulassung der Amflora-Kartoffel
(11.06.2009) Die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine
neue Stellungnahme zu
Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch
veränderten Pflanzen veröffentlicht. Daraufhin hat
die BASF die EU-Kommission aufgefordert, die
Zulassung für die von dem Unternehmen entwickelte
gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel zu
erteilen.
Über die Zulassung der
Amflora-Kartoffel mit veränderter
Stärkezusammensetzung wird seit Jahren in der EU
gestritten. Zuletzt hatte die EU-Kommission im Mai
2008 die anstehende Entscheidung vertagt, da nicht
alle Aspekte des in der Kartoffel verwendeten
Antbiotikaresistenz‑Markergens
(nptII) geklärt seien. Die EFSA erhielt den Auftrag,
ein neues "konsolidiertes Gutachten" zu erstellen.
Anders als bisher wurde nicht nur das
EFSA-Expertengremium zur Gentechnik (GMO)
einbezogen, sondern auch das für Biologische
Gefahren (BIOHAZ).
Das gemeinsame
wissenschaftliche Gutachten der beiden Gremien kommt
zu dem Ergebnis, dass "negative Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt" als Folge der
Verwendung von Markergenen in gentechnisch
veränderten Pflanzen "den derzeitigen Erkenntnissen
zufolge unwahrscheinlich sind". Eine Übertragung
eines Markergens von gv-Pflanzen auf Bakterien sei
bisher weder unter natürlichen Bedingungen, noch im
Labor nachgewiesen worden. Nur wenn sich ein solcher
"horizontaler Gentransfer" tatsächlich ereignet,
könnte die Resistenz gegen Antibiotika von
gv-Pflanzen auf Krankheitserreger übertragen werden.
Die Stellungnahme der EFSA
bezieht sich auf zwei Antibiotikaresistenz-Marker,
nptII ( Resistenz gegen Kanamycin)
und aaDA (Resistenz gegen Streptomycin). Beide
Antibiotika haben eine "klinische Bedeutung" in der
Human- und Tiermedizin. Zwar bestehe "weltweite
Besorgnis", wenn sich zunehmend Erreger von
Infektionskrankheiten ausbreiteten, die gegen diese
Antibiotika resistent sind, doch Markergene aus
gv-Pflanzen haben nicht zu dieser Entwicklung
beigetragen, so die Stellungnahme der EFSA.
Zwei Mitglieder des
BIOHAZ-Gremiums haben eine Minderheitenauffassung
geäußert. Die EFSA hat daraufhin noch einmal
überprüfen lassen, ob diese abweichenden Meinungen
weitere wissenschaftliche Untersuchungen
erforderlich machten. Die Vorsitzenden beider
Expertengremien haben das verneint. Sie betonten
zudem, dass die Minderheitsauffassungen im Rahmen
der Vorbereitung des gemeinsamen wissenschaftlichen
Gutachtens umfassend berücksichtigt worden seien.
Unmittelbar nach der
Veröffentlichung der EFSA-Stellungnahme hat die BASF
die EU-Kommission aufgefordert, die Nutzung der
Amflora-Kartoffel in der EU zu erlauben. "Die
heutige Stellungnahme gibt der gesamten
EU-Kommission die abschließende wissenschaftliche
Klarheit, um Amflora zuzulassen", sagte Dr.
Stefan Marcinowski, Vorstandsmitglied der BASF. Er
erinnerte die EU-Kommission an ihre Erklärung vom
Mai 2008, sie werde Amflora zulassen, sobald
die EFSA die Sicherheit des Produkts bestätigt habe.
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