Zerstörung von Weizen-Versuch: Gentechnik-Gegner
müssen Schaden ersetzen
(12.06.2009) Das
Landgericht Magdeburg hat sechs Gentechnik-Gegner zu
Schadensersatzzahlungen verurteilt. Sie hatten im
April 2008 in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) ein
Versuchsfelds mit gentechnisch verändertem Weizen
zerstört. Die Höhe der Zahlung steht noch nicht
fest.
Das Gericht stellte fest,
dass die vier Frauen und zwei Männer rechtswidrig
gehandelt haben, als sie am 21. April 2008 auf das
Versuchsgelände eindrangen und die Weizenpflanzen
zerstörten. Für das Gericht steht es "außer Frage",
dass die Gentechnik-Gegner den angerichteten Schaden ersetzen
müssen. In dem Zivilverfahren hatte
das klagende Leibniz-Institut für
Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK)
Gatersleben einen Schaden von 245.000 Euro geltend
gemacht. Das Gericht erkannte jedoch nur 104.000
Euro als "schlüssig nachgewiesen" an.
Die
Anti-Gentechnik-Aktivisten haben nun vier
Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen. Danach
trifft das Gericht eine Entscheidung über
die zu zahlende Summe. Nach Angaben eines
Gerichtssprechers wurden die Anträge zweier
Gentechnik-Gegner auf Prozesskostenbeihilfe
wegen "mutwilligen Verhaltens" abgelehnt.
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Zerstörtes Weizenfeld in Gaterleben:
Die Gentechnik-Gegner müssen den Schaden
ersetzen.
Foto: IPK Gatersleben |
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In den am IPK entwickelten
gv-Weizen waren zwei Gene aus Gerste und Ackerbohne
eingeführt worden. Damit sollte der Transport
bestimmter Protein-Bausteine in die Weizenkörner
verbessert werden, um dort den Eiweißgehalt und
somit die Futtermittelqualität zu erhöhen. Ziel der
Versuche war es, die Funktionsweise dieses
Konzepts und das Verhalten des gv-Weizens unter
Freilandbedingungen zu überprüfen. |
Gentechnik-Gegner hatten den Versuch vor allem wegen seiner Nähe zur
Genbank Gatersleben abgelehnt. Dort werden 150.000
Samenmuster von 3.000 Arten aufbewahrt, darunter
auch Weizen. Ein Teil dieser Muster wird jährlich
auf kleinen Parzellen ausgesät und vermehrt. Gv-Weizen könnte,
so die Befürchtung, in diese
Pflanzen auskreuzen und so den Bestand der
Samenmuster gefährden. Die Aktivisten hatten sich
auf einen "übergesetzlichen Notstand" berufen. Die Zerstörung
sei ein legitimes Mittel gewesen, um Schaden für die
Genbank abzuwenden.
Das IPK Gatersleben wie auch
die Genehmigungsbehörden hatten ausgeschlossen, dass
der Versuch die Bestände der Genbank gefährden
könne. Zwischen den Versuchsflächen
mit gv-Weizen und den Vermehrungsflächen der Genbank
lag ein Abstand von 500 Metern. Zudem ist
Weizen Selbstbefruchter, so dass eine
Auskreuzung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden
könne. Mehrfach hat die Genbank darauf hingewiesen,
dass in Gatersleben seit
fünfzig Jahren zahlreiche Weizensorten
unterschiedlicher Herkünfte vermehrt werden, ohne dass es bisher zu
Vermischungen gekommen ist.
Nach der Zerstörung hatte das
IPK Freilandversuche mit dem entwickelten gv-Weizen
in Deutschland eingestellt.
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