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Nationale Anbauverbote sollen zeitlich unbefristet sein.
Zudem soll die EU-Kommission eine Liste mit möglichen "sozioökonomischen
Kriterien" ausarbeiten, die zur Begründung nationaler Verbote herangezogen
werden können.
Derzeit erlauben die EU-Rechtsvorschriften ein
Anbauverbot nur, wenn einem Mitgliedsstaat neue wissenschaftliche Erkenntnisse
vorliegen, die Zweifel an der
Sicherheit einer gv-Pflanze belegen. Ein nationales Verbot wäre dann eine
wirksame Maßnahme, um die Gesundheit der Verbraucher oder die Umwelt vor neu
erkannten Gefahren zu schützen. |