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EU-Länder sollen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten können


(25.06.2009) Die Mitgliedsstaaten der EU sollen künftig selbst entscheiden, ob sie den Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen erlauben. Auf der Tagung der EU-Umweltminister in Luxemburg wurde heute auch über diesen von Österreich und weiteren Ländern eingebrachten Vorschlag beraten. Konkrete Beschlüsse gab es nicht.

Das auf Initiative Österreichs vorgelegte Dokument sieht vor, dass gentechnisch veränderte Pflanzen zwar weiterhin nach den derzeitigen  Rechtsvorschriften EU-weit zugelassen werden, die einzelnen Länder jedoch deren Anbau national verbieten können. Einen ähnlichen Vorstoß hatten die "gentechnik-freundlichen" Niederlande bereits im März gemacht.


Österreichs Umweltminister Niki Berlakovich (ÖVP) fordert das "nationale Selbstbestimmungs- recht" beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Er sieht große Unterstützung aus zahlreichen EU-Ländern für seinen Vorschlag. (Auf dem Fotos zusammen mit EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer-Boel.)
Foto: Lebensministerium Österreich 

Nationale Anbauverbote sollen zeitlich unbefristet sein. Zudem soll die EU-Kommission eine Liste mit möglichen "sozioökonomischen Kriterien" ausarbeiten, die zur Begründung nationaler Verbote herangezogen werden können. 

Derzeit erlauben die EU-Rechtsvorschriften ein Anbauverbot nur, wenn einem Mitgliedsstaat neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der Sicherheit einer gv-Pflanze belegen. Ein nationales Verbot wäre dann eine wirksame Maßnahme, um die Gesundheit der Verbraucher oder die Umwelt vor neu erkannten Gefahren zu schützen.

Bisher haben zahlreiche EU-Länder von dieser Verbotsklausel Gebrauch gemacht, zuletzt Deutschland beim Verbot von MON810-Mais.

Die vorgebrachten Gründe für solche Verbote müssen von dem für Gentechnik zuständigen Expertengremium der EFSA auf ihre Stichhaltigkeit überprüft werden. Zwar wurden bisher alle nationalen Anbauverbote als wissenschaftlich unbegründet zurückgewiesen, doch bei der notwendigen Abstimmung im Ministerrat fanden sich nicht die erforderlichen Mehrheiten, um die Aufhebung der nationalen Verbote durchzusetzen.

Trotz des europäischen Binnenmarktes und gemeinschaftlicher, von allen Ländern beschlossener Rechtsvorschriften ist der Anbau von MON810-Mais in einigen EU-Ländern erlaubt, in anderen nicht. Mit dem österreichischen Vorschlag würde diese seit langem bestehende politische Realität legalisiert. Jede nationale Regierung könnte vor allem politisch motivierte Anbauverbote erlassen, ohne eine wissenschaftliche Begründung für neue Gefahren liefern zu müssen.

In Luxemburg nahmen die Umweltminister den Vorschlag zur Kenntnis. Weitere Länder, darunter Deutschland und Frankreich signalisierten ihre Unterstützung. Formelle Beschlüsse wurden jedoch nicht gefasst. Ohnehin kann nur die EU-Kommission Änderungen der bestehenden Rechtsvorschriften einleiten. Auch EU-Parlament und Mitgliedsstaaten müssen zustimmen.

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