Wiederzulassung von gentechnisch verändertem
Mais MON810: EFSA hat keine Bedenken
(01.07.2009) Das
Gentechnik-Expertengremium der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bedenken,
den Anbau von gentechnisch verändertem MON810 in Europa erneut zuzulassen.
Die erste, bereits 1998 erteilte Genehmigung war nach 10 Jahren
ausgelaufen.
Die einzige gentechnisch
veränderte Pflanze, die in Europa angebaut wird, war
1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften
zugelassen worden. Spätestens nach zehn Jahren muss
ein Wiederzulassungsantrag gestellt werden. Die
betreffenden gv-Pflanzen oder GVO-Lebensmittel
müssen erneut eine Sicherheitsbewertung durchlaufen,
bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse
berücksichtigt werden müssen. Grundlage für eine
Neu-Zulassung sind die aktuellen, von allen
Mitgliedsstaaten beschlossenen EU-Rechtsvorschriften.
Im Fall von MON810 kommen die
EFSA-Experten zu dem Schluss, dass er als Futter-
und Lebensmittel genau so sicher ist wie
herkömmlicher Mais. Diese Einschätzung, die sich auf
verschiedene Fütterungsstudien stützt, werde durch
zahlreiche, in den letzten zehn Jahren
veröffentlichte wissenschaftliche Daten bestätigt.
Auch die Auswirkungen auf die Umwelt seien bei
MON810 nicht grundsätzlich anders als beim
konventionellen Maisanbau.
Weitaus intensiver als bei
der Erstzulassung haben sich die EFSA-Experten damit
beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete
Bt‑Protein nicht nur den
Schädling Maiszünsler, sondern
auch andere Tierarten gefährdet. Dass solche
unerwünschten Wirkungen auf Nicht‑Zielorganismen nicht auszuschließen sind,
war in den letzten Jahren häufig öffentlich
diskutiert worden. Auch die in einigen EU-Ländern,
darunter Deutschland, erlassenen Anbauverbote für
MON810 werden damit begründet, dass nicht alle
Zweifel ausgeräumt seien.
Die neue EFSA-Stellungnahme
zu MON810 hat zahlreiche Einzel- und
zusammenfassende Studien (Metastudien) etwa zu
verschiedenen auch wasserbewohnenden Insekten,
Bienen, und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere
Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten
aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche
Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch
kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein
des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum
in Kontakt. Modellrechnungen haben ergeben, dass
etwa bei Kohlmotten 0,3 bis 0,8 Prozent der Tiere
sterben könnte, wenn in einer Region MON810-Mais
angebaut würde. Ähnliche Modellrechnungen wurden
auch für andere Schmetterlingsarten durchgeführt.
Danach schließen die EFSA-Experten eine Gefährdung
von Schmetterlingsarten jedoch aus.
Auf der Grundlage der nun
veröffentlichten Stellungnahme wird die
EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag für die
Neuzulassung von MON810 ausarbeiten, über den die
Mitgliedsstaaten abstimmen müssen.
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