Lebensmittelüberwachung Gentechnik 2008: Kaum
Verstöße, aber oft Spuren von gv-Soja
(20.08.2009) Auch im Jahr
2008 haben die Lebensmittelkontrolleure nur
vereinzelt Verstöße gegen die
Gentechnik-Kennzeichnung entdeckt. Während
sojahaltige Produkte relativ häufig sehr geringe
Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen
enthalten, sind Mais-Erzeugnisse meist
"gentechnikfrei". Damit bestätigen erste Daten aus
vier Bundesländern den Trend der vergangenen Jahre.
Bislang haben
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
und Schleswig-Holstein aktuelle Zahlen aus dem Jahr
2008 veröffentlicht. Das Fazit: Die Vorschriften zur
Gentechnik-Kennzeichnung werden in der Regel
eingehalten. Lediglich in Baden-Württemberg wurden
zwei Produkte beanstandet. Ein Maischips-Erzeugnis
philippinischer Herkunft und das Sojalecithin eines
deutschen Süßwarenherstellers überschritten den
Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent.
Relativ häufig sind in
Soja-Lebensmitteln aber geringe Spuren von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten.
So ließen sich in Baden-Württemberg in 33 Prozent
der untersuchten sojahaltigen Erzeugnisse (57 von
172) gentechnisch veränderte Bestandteile
nachweisen. Damit ist der Anteil im Vergleich zum
Vorjahr etwas gesunken (2007: 39 Prozent). In
Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2008 jedes
sechste Soja-Produkt (7 von 43) GVO-positiv. In
Sachsen ließ sich in nur 4 von 234
Soja-Lebensmitteln gentechnisch veränderte DNA
nachweisen, während in Schleswig-Holstein der Anteil
GVO-positiver Proben im Vergleich zum Vorjahr von 12
auf 14 Prozent (11 von 80) gestiegen ist. In einem
Großteil der Proben aus allen Ländern waren nur
Spuren von weniger als 0,1 Prozent nachweisbar.
Maishaltige Lebensmittel sind
weitgehend "gentechnikfrei". In Baden-Württemberg
ließen sich in gerade vier Prozent der untersuchten
Proben (7 von 183) Spuren von gv-Mais nachweisen. In
Schleswig-Holstein war eine Probe GVO-positiv,
während man in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen
in keinem untersuchten Mais-Erzeugnis fündig wurde.
Lebensmittel, die nicht
zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
enthalten, werden häufig schon über das Europäische
Schnellwarnsystem, kurz RASFF, erfasst und an den
Grenzkontrollstellen zurückgewiesen. Auf diese Weise
wird verhindert, dass die beanstandeten Produkte auf
den europäischen Markt kommen. Im Jahr 2008 wurden
bei Nahrungsmitteln 26 Schnellwarnungen
ausgesprochen, geht aus der Antwort des
Verbraucherschutzministeriums auf eine Anfrage der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Es
waren hauptsächlich Reis und Reiserzeugnisse (23 von
26) betroffen, in denen die Kontrolleure nicht
zugelassenen gv-Reis in Spuren von weniger als 0,1
Prozent entdeckt hatten.
Mehr bei TransGen:
|