Lebensmittelüberwachung 2008: Ein Viertel der Soja-Produkte
mit GVO-Spuren
(23.09.2009) Auf dem
deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige
kennzeichnungspflichtige Nahrungsmittel. Das haben
Kontrollen aus allen Bundesländern bestätigt. In
sojahaltigen Erzeugnissen sind aber häufig sehr geringe Spuren
von gentechnisch veränderten Sojabohnen nachweisbar. In den vergangenen
vier Jahren war etwa jede vierte
Probe eines Soja-Produkts "GVO-positiv".
Jedes Jahr stehen mehrere
tausend Nahrungsmittel auf dem Prüfstand. Die
Kontrolleure untersuchen, ob in ihnen Anteile von
in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen ( GVOs)
- meist gv-Soja oder gv-Mais - enthalten sind. Wenn
diese Anteile den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent
überschreiten, müssen die Lebensmittel
gekennzeichnet werden. Für
das Jahr 2008 sind bislang Daten aus neun
Bundesländern verfügbar.
Auch wenn sich die Ergebnisse
im Einzelnen je nach Bundesland und
Untersuchungsjahr unterscheiden, ist die Tendenz
eindeutig: Die Vorschriften zur
Gentechnik-Kennzeichnung werden eingehalten. So
wurden im Jahr 2008 nach jetzigem Stand nur zwei sojahaltige
und zwei maishaltige Lebensmittel
gefunden, die trotz eines nachgewiesenen GVO-Gehalts über dem
Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht gekennzeichnet waren. Die beanstandeten Produkte
wurden aus dem Handel genommen.
Bei Soja-Erzeugnissen ist der
Anteil an GVO-positiven Proben gestiegen und hat
sich in den vergangenen vier Jahren auf etwa 25
Prozent eingependelt. In der Regel sind jedoch nur
geringe
Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen
nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb
des Schwellenwerts und liegen häufig
an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Bei
maishaltigen Erzeugnissen ist der Anteil an GVO-positiven Proben rückläufig. In den vergangenen
Jahren fanden die Kontrolleure in höchstens neun
Prozent aller Proben geringe Spuren von gv-Mais.
2008 waren es lediglich drei Prozent.
Zudem werden Lebensmittel
stichprobenartig auf in der Europäischen Union nicht
zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
untersucht. Im Jahr 2008 standen beispielsweise
Papayafrüchte und Zucchini, Tomaten- und
Kartoffelprodukte auf dem Prüfstand - mit negativem
Befund. In Reiserzeugnissen hingegen ließen sich in
Einzelfällen sehr geringe Spuren der gentechnisch
veränderten Reislinien LL601 und Bt63 nachweisen. Im
August 2009 wurden in Leinsamenprodukten Spuren von gentechnisch
verändertem Flachs (Leinsaat) entdeckt.
Lebensmittel, die nicht zugelassene gentechnisch
veränderte Pflanzen enthalten, sind nicht
verkehrsfähig und dürfen nicht weiter verarbeitet
oder verkauft werden.
Mehr bei TransGen:
Mehr im Web:
|