Koalitionsverhandlungen: Streit um Grüne
Gentechnik
(07.10.2009) Das derzeit in
Deutschland geltende Anbauverbot für gentechnisch
veränderten Bt-Mais MON810 entwickelt sich zum
Streitfall bei den Koalitionsverhandlungen über eine
schwarz-gelbe Bundesregierung. Während für die CSU
eine Aufhebung des Anbauverbots nicht in Frage
kommt, verlangt die FDP, die Nutzung zugelassener
gentechnisch veränderte Pflanzen zu erlauben.
"Wir wollen keinen
kommerziellen Anbau in Bayern", sagte der dortige
Umweltminister Markus Söder (CSU) in Berlin. Er
vertritt die CSU in der Arbeitsgruppe Agrar, Umwelt
und Verbraucherschutz, die heute in Berlin
zusammentrat. Sie ist eine von elf Arbeitsgruppen,
die auf fachpolitischer Ebene eine spätere
Koalitionsvereinbarung aushandeln sollen. Eine
Aufhebung des von Landwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU) verhängten Anbauverbots sei für Söder
"nicht akzeptabel". Forschung im Bereich Gentechnik
solle jedoch weiter möglich sein.
Die FDP will das Verbot
dagegen wieder aufheben. Auch der Anbau der
gv-Amflora-Kartoffel mit veränderte
Stärkezusammensetzung solle stärker unterstützt
werden. Für die kommerzielle Nutzung gentechnisch
veränderter Pflanzen und mehr Forschung auf diesem
Gebiet macht sich vor allem die
FDP-Bundestagsabgeordnete Christel Happach-Kasan
stark. Auch der niedersächsische
Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP)
sagte in Berlin, die Chancen der Grünen Gentechnik
sollten genutzt werden. Sander ist ebenso wie Happach-Kasan Mitglied der Arbeitsgruppe.
Fraglich erscheint jedoch, ob
die künftige Bundesregierung überhaupt den
politischen Spielraum hat, ein dauerhaftes
nationales Anbauverbot für in der EU zugelassene
gv-Pflanzen zu beschließen. Nach den derzeitigen
EU-Rechtsvorschriften gilt eine EU-weit erteilte
Zulassung für alle Mitgliedsländer. Ein zeitlich
begrenztes Aussetzen einer Anbauerlaubnis in einem
EU-Land ist nur möglich, wenn neue wissenschaftliche
Erkenntnisse über mögliche Risiken vorliegen. Diesen
Spielraum hatte Landwirtschaftsministerin Aigner
genutzt, als sie im April die Erlaubnis zum Anbau
von MON810-Mais aussetzte. Das Hauptverfahren über
die Klage, die Monsanto gegen das Verbot eingereicht
hatte, ist noch nicht abschließend entschieden.
Inzwischen hat die
Europäische Lebensmittelbehörde EFSA die Sicherheit
von MON810-Mais erneut bewertet. Auch unter
Berücksichtigung neuer Untersuchungen sehen die
EFSA-Experten keinen wissenschaftlichen Grund, die
Anbauzulassung für MON810 zu versagen. Folgt die EU
der Empfehlung ihrer Fachbehörde, dürfte ein
nationales Anbauverbot kaum aufrecht zu halten sein.
Zwar fordert die CSU seit
längerem, dass nicht mehr die EU, sondern einzelne
Mitgliedstaaten oder sogar Bundesländer wie Bayern
politisch über den Anbau von gv-Pflanzen entscheiden
sollen. Auch der alte und neue Kommissionspräsident
Barroso hatte kürzlich angedeutet, dass er sich eine
solche Lösung vorstellen könne. Doch: Bisher gibt es
keinen konkreten Vorschlag, wie sie in
Übereinstimmung mit den EU-Verträgen und im Rahmen
des gemeinsamen Binnenmarktes umgesetzt werden
könnte.
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