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CDU, CSU und FDP haben vereinbart, "die
verantwortbaren Potenziale der Grünen Gentechnik
zu nutzen". Jedoch bleibt der "Schutz von Mensch und
Umwelt oberstes Ziel des deutschen
Gentechnikrechts."
Das von der alten und neuen
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU)
verhängte Anbauverbot für den gentechnisch
veränderten Bt-Mais MON810 bleibt vorerst bestehen.
Man wolle zunächst das laufende Gerichtsverfahren
abwarten, in dem über die Rechtmäßigkeit des Verbots
entschieden wird.
Die Koalition geht jedoch davon aus, dass künftig
in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen
angebaut werden. Die Bundesländer sollen das Recht
erhalten, eigenständig Mindestabstände zwischen
Feldern mit genetisch veränderten und
konventionellen Pflanzen festzulegen. Man wolle dazu
die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Weitere Änderungen des
Gentechnik-Gesetzes sind im Koalitionsvertrag nicht
vorgesehen. Beim Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen bleibt es damit etwa bei den derzeitigen
Vorschriften zu Standortregister und Haftung. |