Sicherheit von Gentechnik-Mais MON810: Behörden
in Frankreich sind sich nicht einig
(23.12.2009) Weitere
Forschungen zur Umweltsicherheit von gentechnisch
verändertem Bt-Mais MON810 hat das französische
Biotechnologie-Komitee gefordert. Seine am Dienstag
veröffentlichte Stellungnahme hat eine erneute
Diskussion um den derzeit in Frankreich verbotenen
MON810-Mais ausgelöst. Auch in Deutschland zeichnet
sich ein Fortbestand des 2009 verhängten
Anbauverbots ab.
Die französische Regierung
hatte das mit dem neuen nationalen Gentechnik-Gesetz
eingerichtete HCB-Komitee (Haute Conseil des
Biotechnologies) um eine Stellungnahme zu
MON810-Mais gebeten. Im Januar 2008 hatte Frankreich
die EU-Zulassung für den Anbau von MON810
ausgesetzt. Demnächst wird die EU die
wissenschaftliche Begründung des Verbots überprüfen.
Zudem tritt das Verfahren zur
Neu-Zulassung von MON810-Mais in die entscheidende
Phase. Die zuständige Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte in mehreren
Stellungnahmen bestätigt, dass es keine neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, die nationale
Anbauverbote rechtfertigten oder gegen eine erneute
Anbau-Zulassung von MON810 sprechen könnten.
In seiner Stellungnahme für
die Regierung fordert das HCB-Komitee weitere
Forschung zur Umweltsicherheit von MON810, vor allem
zu möglichen schädlichen Einwirkungen auf
Nicht‑Zielorganismen und zur
Entwicklung von Resistenzen bei Schädlingen. "Um
herauszufinden, ob der Anbau von MON810-Mais zu
einer nennenswerten Zu- oder Abnahme von
Nicht-Zielorganismen führt, gibt es keinen andere
Möglichkeit als mehrjährige Beobachtungsprogramme
durchzuführen", zitiert die Nachrichtenagentur
Reuters aus der HCB-Stellungnahme.
Offenbar gehen auch innerhalb
des HCB-Komitees die Meinungen auseinander. Bei einer
Abstimmung in einem Unterausschuss mit Vertretern
aus Wissenschaft, Politik, Umwelt- und
Landwirtschaftsverbänden gab es nur ein knappe
Mehrheit von 14 zu 11 Stimmen für die Auffassung,
dass der Anbau von Bt-Mais "mehr Nachteile als
Vorteile" habe.
Keine Bedenken gegen
MON810-Mais hat dagegen die nationale französische
Behörde für Lebensmittelsicherheit AFSSA. Sie kommt
in ihrer gleichzeitig mit der HCB-Stellungnahme
veröffentlichten Gutachten zu dem Ergebnis, dass
MON810-Mais für die Gesundheit von Mensch und Tier
genau so sicher sei wie herkömmlicher Mais.
Auch in Deutschland ist es
noch nicht eindeutig geklärt, ob das im April 2009
von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU)
verhängte Anbauverbot für MON810-Mais auch 2010
Bestand hat. In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich
die schwarz-gelbe Koalition in Berlin darauf
verständigt, die Entscheidung den Gerichten zu
überlassen. Ein erstes Urteil könnte im Februar
ergehen. Selbst wenn das MON810-Verbot aufgehoben
werden sollte, käme es für die interessierten
Landwirte zu spät, denn bis drei Monate vor der
Aussaat müssen alle für gentechnisch veränderte
Pflanzen vorgesehenen Flächen in das amtliche
Standortregister eingetragen werden. Anmeldungen für
MON810-Flächen nimmt das zuständige Bundesamt für
Verbraucherschutz derzeit nur unter Vorbehalt
entgegen.
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