|
Derzeit fallen gerade die weit verbreiteten
Anwendungen der Gentechnik nicht unter die
Kennzeichnungspflicht, etwa tierische Lebensmittel
wie Milch, Eier oder Fleisch, wenn die Tiere
gentechnisch verändertes Futter erhalten haben.
Ebenso sind Zusatzstoffe, Vitamine oder Enzyme, die
mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen von den
Kennzeichnung ausgenommen. Auch "zufällige,
technisch unvermeidbare" Beimischungen von
gentechnisch veränderten Pflanzen - gerade bei
sojahaltigen Lebensmitteln weit verbreitet - müssen
nicht deklariert werden. Bei einer lückenlosen
Kennzeichnung müssten Schätzungen zufolge etwa
60 Prozent der Lebensmittel gekennzeichnet
werden.
|