Trotz Anbauverbot für gentechnisch veränderten
MON810-Mais: Landwirte melden
Flächen an
(01.02.2010) Landwirte vor
allem aus Unterfranken, Sachsen und Brandenburg haben mehr als
fünfzig Standorte gemeldet, auf denen sie 2010 gentechnisch veränderten
MON810-Mais anbauen wollen. Bisher zeichnet sich jedoch
kein Ende des in Deutschland geltenden Anbauverbots
ab. Inzwischen klagen drei Landwirte auf Ersatz des
wirtschaftlichen Schadens, der ihnen durch das
MON810-Verbot entstanden ist.
Drei Monate vor der
diesjährigen Maisaussaat ist ein Ende des von
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) im April 2009
verhängten Anbauverbots für MON810-Mais nicht in
Sicht. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Braunschweig über die Klage des Herstellers Monsanto verzögert sich. Die
neue Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, bis zu einer gerichtlichen Klärung das Verbot
beizubehalten.
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Massive Schäden durch Maiszünsler , hier auf einem Feld in
Unterfranken, September 2009. Drei Landwirte klagen
inzwischen auf Schadenersatz.

Schlechte Futterqualität: Als Folge des
Zünslerbefalls sind viele Kolben mit Pilzen
befallen. Die von diesen gebildeten Gifte (Mykotoxine)
führen bei Verfütterung zu Problemen bei den Tieren.
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Dennoch haben mehrere Landwirte vor allem aus Unterfranken
(Bayern), Brandenburg und
Sachsen etwa 50 Standorte mit einer Fläche von gut
800 Hektar für den Anbau von MON810-Mais
angemeldet. Offenbar wollen sich die Landwirte die
Möglichkeit dazu offen halten, sollte MON810 doch noch
erlaubt werden. Spätestens drei Monate vor der Aussaat müssen
alle Flächen, auf denen der Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen vorgesehen ist, beim Standortregister
des Bundesamts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. Dort werden
die Meldungen derzeit "unter Vorbehalt" entgegen genommen.
Die Landwirte, die MON810 nutzen wollen, haben ihre
Betriebe überwiegend in Regionen, in denen 2009 ein
ungewöhnlich starker Maiszünslerbefall deutliche Ertragsverluste und
Einkommenseinbußen verursachte. |
Nach einem Bericht der "Main
Post" aus Kitzingen haben Landwirte aus
Unterfranken das zuständige Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
auf Schadensersatz von 30.000 € verklagt. Sie
hätten, so die Landwirte, Anfang 2009 MON810-Saatgut
bestellt und die Anbauflächen ordnungsgemäß
angemeldet. Kurz vor der Aussaat wurde MON810 und
damit ein "wirksames und umweltverträgliches" Mittel
zur Bekämpfung des Schädlings verboten. Dafür habe
es keinerlei fachlich fundierte Gründe gegeben, so
die Klageschrift der Landwirte. Durch das
"rechtswidrige Verbot" sei ihnen ein
wirtschaftlicher Schaden entstanden. Der Einsatz
konventioneller Pflanzenschutzmitteln habe sich
dagegen als wenig wirksam erwiesen.
Auch 2010 sind weitere Klagen
von Landwirten zu erwarten, sollte die
Bundesregierung am Verbot von MON810 festhalten.
Doch auf Dauer dürfte das schwierig sein: Inzwischen
hat die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit eine erneute
Sicherheitsüberprüfung von MON810-Mais
abgeschlossen. Unter Berücksichtigung neuer
Untersuchungen sieht die EFSA keine Hinweise für
schädliche Umweltauswirkungen.
Auch Anti-Gentech-Gruppen wie
Greenpeace erhöhen den Druck auf die
Bundesregierung: Mit Unterschriftensammlungen und
Protestaktionen wollen sie ein dauerhaftes
Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen
durchsetzen.
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