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Dennoch haben mehrere Landwirte vor allem aus Unterfranken
(Bayern), Brandenburg und
Sachsen etwa 50 Standorte mit einer Fläche von gut
800 Hektar für den Anbau von MON810-Mais
angemeldet. Offenbar wollen sich die Landwirte die
Möglichkeit dazu offen halten, sollte MON810 doch noch
erlaubt werden. Spätestens drei Monate vor der Aussaat müssen
alle Flächen, auf denen der Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen vorgesehen ist, beim Standortregister
des Bundesamts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. Dort werden
die Meldungen derzeit "unter Vorbehalt" entgegen genommen.
Die Landwirte, die MON810 nutzen wollen, haben ihre
Betriebe überwiegend in Regionen, in denen 2009 ein
ungewöhnlich starker Maiszünslerbefall deutliche Ertragsverluste und
Einkommenseinbußen verursachte.
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