Enzyme in Lebensmitteln:
Herstellung immer
häufiger mit Gentechnik
(09.02.2010) Etwa die Hälfte
aller bei der Lebensmitteherstellung eingesetzten
Enzyme wird inzwischen mit Hilfe von gentechnisch
hergestellten Mikroorganismen produziert. Enzyme
sind eines der wichtigsten Anwendungsfelder für
Gentechnik im Futter- und Lebensmittelbereich. Trotz
neuer EU-Vorschriften für Lebensmittelenzyme
ändert sich bei der Kennzeichnung nichts.
Enzyme - oft auch als
Biokatalysatoren bezeichnet - sind der Sammelbegriff
für eine Vielzahl von Wirkstoffen. Sie werden von
lebenden Zellen und Mikroorganismen gebildet und
steuern deren Stoffwechselvorgänge. Wegen ihrer Fähigkeiten,
bestimmte Moleküle jeweils gezielt aufspalten oder
"umbauen" zu können, sind sie vielseitig in der Lebensmittelindustrie
einsetzbar.
Sie
können etwa große Stärkemoleküle zerlegen oder Fette
modifizieren. Sie steigern die Ergiebigkeit bei der
Fruchtsaftgewinnung oder bewirken bei der
Käseherstellung die "Dicklegung" der Milch. Auch in vielen
Backmischungen für Brot und Brötchen sind Enzyme enthalten.
Immer mehr Enzyme
auf dem europäischen Markt werden mit Hilfe der
Gentechnik hergestellt. Nach einer Studie des VDI
Technologiezentrums (Verein Deutscher Ingenieure) aus
dem Jahr 2006 trifft das etwa auf die Hälfte
aller Lebensmittel-Enzyme zu. Die TransGen-Datenbank listet
aktuell 28
verschiedene im Futter- und Lebensmittelbereich
verwendete Enzyme auf, bei denen eine Herstellung
mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen möglich
ist.
In einigen Anwendungsfeldern
sind "nicht-gentechnische" Enzyme kaum noch
verfügbar. So werden bei der Stärkeverzuckerung - der Umwandlung von
pflanzlicher Stärke in verschiedene Zucker und
Zusatzstoffe - fast ausschließlich mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen gewonnene Enzyme
eingesetzt. Häufig
verwendete Zutaten aus der Stärkeverzuckerung sind
etwa Traubenzucker, Glukosesirup oder die
Zuckeraustauschstoffe Sorbit und Maltit.
Seit Januar 2009 sind
Lebensmittel-Enzyme in der EU einheitlich geregelt.
In Zukunft dürfen nur noch Enzyme verwendet werden,
die in einer "Gemeinschaftsliste" eingetragen sind.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Enzym "für den
Verbraucher gesundheitlich unbedenklich" ist und
dass es für seinen Einsatz eine "hinreichende
technologische Notwendigkeit" gibt. Bis es eine
erste Gemeinschaftsliste mit geprüften Enzymen gibt,
dürfte es jedoch noch einige Jahre dauern.
Bei der Deklaration von
Enzymen ändert sich hingegen wenig. In der
Zutatenliste von Lebensmitteln müssen nur solche Enzyme aufgeführt
werden, die im Endprodukt eine
technologische Funktion erfüllen. Bis auf wenige
Ausnahmen ist das bei den meisten Enzymen nicht der
Fall. Doch ganz gleich, ob Zutat oder nicht: Eine
besondere Kennzeichnung von Enzymen, die mit Hilfe
von gentechnisch veränderten Mikroorganismen
hergestellt werden, ist weiterhin nicht vorgeschrieben.
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