Schweiz: Gentechnik-Moratorium wird um drei
Jahre verlängert
(08.02.2010) Das seit 2005
in der Schweiz geltende Moratorium für gentechnisch
veränderte Tiere und Pflanzen soll um weitere drei
Jahre verlängert werden. Zunächst sollen die
Ergebnisse eines nationalen Forschungsprogramms zu
Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen
abgewartet werden.
In einer Volksabstimmung
hatte sich eine Mehrheit der Schweizer 2005 dafür
ausgesprochen, eine Nutzung gentechnisch veränderter
Tiere und Pflanzen zunächst für einen Zeitraum von
fünf Jahren zu verbieten.
Während der Moratoriums
sollten Nutzen und Risiken gentechnisch
veränderter Pflanzen eingehend untersucht werden.
Dazu wurde eine nationales Forschungsprogramm
(NFP59) aufgelegt, in dem verschiedene Projekte etwa
zur Verbraucherakzeptanz oder zur Sicherung der
Wahlfreiheit gefördert werden. Mehrere
Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit gentechnisch
verändertem Weizen, der über eine Resistenz gegen
Mehltau, eine verbreitete Pilzerkrankung, verfügt.
An diesem konkreten Beispiel werden nicht nur Fragen
der biologischen Sicherheit untersucht - etwa die
Möglichkeit von Auskreuzungen oder Auswirkungen auf Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit - , sondern
auch die langfristige Wirksamkeit des mit
gentechnischen Verfahren entwickelten
Resistenzkonzepts.
Die Freilandversuche mit zwei
verschiedenen mehltauresistenten gv-Weizenlinien
wurden an zwei Standorten unter strengen Auflagen
und nach langwierigen Auseinandersetzungen
genehmigt. Solche Freilandversuche zu
Forschungszwecken sind trotz des
Moratoriums unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Da die Ergebnisse des
Forschungsprogramms erst Mitte 2012 vorliegen, hat
sich die Wissenschaftskommissionen des Schweizer
Nationalrats wie schon zuvor die des Ständerats
mehrheitlich für eine Verlängerung des im November
2010 auslaufenden Moratoriums um drei Jahre
ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission war der
Auffassung, dass eine Verlängerung "keine
gravierenden wirtschaftlichen Nachteile" zur Folge
habe. Die Forschung bleibe zwar eingeschränkt, doch
sei "eine Aussaat unter strengen Auflagen" weiterhin
erlaubt.
Nun soll der Bundesrat
rechtzeitig Bestimmungen ausarbeiten, wie die
Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere
nach dem Ablauf der Moratoriums geregelt werden
soll.
Mehr bei TransGen:
Mehr im Web:
|