Gentechnik: In diesem Jahr kein Anbau von
MON810-Mais in Deutschland
(18.02.2010) Der Anbau von
gentechnisch verändertem MON810-Mais ist in
Deutschland auch 2010 nicht erlaubt. Das
Klageverfahren gegen das im April 2009
ausgesprochene Verbot ruht. Nun soll eine außergerichtliche Lösung
gesucht werden.
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Maiszünsler: Befallener Maiskolben. Auch 2010
darf der gentechnisch veränderte Bt-Mais MON810 in
Deutschland nicht angebaut werden. Bt-Mais
produziert einen Wirkstoff (Bt-Protein), der gegen
die Larven des Maiszünslers gerichtet ist.
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Nach einem Bericht der
Süddeutschen Zeitung hat das Verwaltungsgericht
Braunschweig das Klageverfahren des
Agrobiotech-Unternehmens Monsanto gegen die von
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner ausgesprochene
Aussetzung der EU-weiten Zulassung von
MON810-Mais "ruhend gestellt".
Monsanto hatte dagegen das
Verbot geklagt, war jedoch im Eilverfahren
gescheitert. |
Nun haben beide Seiten,
Monsanto und das BVL als formal zuständige
Bundesbehörde, beantragt, das Hauptverfahren
auszusetzen. Die Beteiligten wollten "die
Angelegenheit außergerichtlich erörtern", so ein
Sprecher des Gerichts.
Damit steht fest, dass ein
Anbau von MON810 auch 2010 in Deutschland nicht
möglich sein wird. Obwohl sich diese Entwicklung
schon seit längerem abzeichnete, haben Landwirte aus
Bayern, Brandenburg, Sachsen und
Mecklenburg-Vorpommern knapp 60 Standorte mit einer
Gesamtfläche von etwa 1000 Hektar beim
Standortregister des BVL gemeldet, auf denen sie
2010 einen Anbau von MON810 planen. Die Betriebe
liegen überwiegend in Regionen, in denen 2009 ein
ungewöhnlich starker Maiszünslerbefall deutliche Ertragsverluste und
Einkommenseinbußen verursachte.
Im Laufe des Jahres muss auf
europäischer Ebene über die Neuzulassung von
MON810-Mais entschieden werden. Die erste, 1998
erteilte Zulassung, war ausgelaufen. Auf der
Grundlage der inzwischen verschärften
EU-Rechtsvorschriften muss nun MON810 wie jede
andere gv-Pflanze eine erneute Sicherheitsbewertung
durchlaufen, bei der neuere wissenschaftliche
Erkenntnisse zu berücksichtigen sind.
Inzwischen hat die zuständige
EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) diese
Sicherheitsbewertung abgeschlossen und dabei keine
wissenschaftlich fundierten Hinweise auf Risiken für
Umwelt und Gesundheit gefunden, die einer erneuten
Zulassung von MON810 entgegen stehen. Auf der Basis
dieser EFSA-Stellungnahme muss nun die neue
EU-Kommission eine Entscheidung vorbereiten.
Es ist zu vermuten, dass die
neue EFSA-Sicherheitsbewertung bei den
bevorstehenden Gesprächen zwischen Monsanto und dem
BVL eine wichtige Rolle spielen wird.
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