Umweltverbände: Klage gegen Amflora vor dem
Europäischen Gerichtshof
(11.05.2010) Mehrere
Umweltverbände wollen gegen die Anbauzulassung für
die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel
vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Mit einer
Entscheidung wird nicht vor Ende 2011 gerechnet.
Noch ist allerdings nicht klar, ob die Klage
überhaupt angenommen wird.
Mehr als vierzig Verbände und
Firmen wollen die Anfang März erteilte
Anbaugenehmigung für die gentechnisch veränderte
Stärkekartoffel Amflora zu Fall bringen.
Zunächst haben sie Widerspruch gegen die von der
EU-Kommission ausgesprochene Zulassung eingereicht.
Wenn dieser erwartungsgemäß abgelehnt wird, wollen
die Verbände vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
ziehen. Nimmt das Gericht die Klage an, kann das
eigentliche Verfahren beginnen.
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Ausgeplanzt. Auf dem einzigen
Amflora-Feld in Deutschland sind die
Kartoffeln bereits in der Erde.
Foto: BASF |
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Die Klage der Verbände stützt
sich vor allem auf das in der Amflora-Kartoffel
verwendete Antibiotikaresistenz‑
Markergen. Eine Übertragung dieses Gens auf
Bakterien sei nicht ausgeschlossen. Daher bestehe
die Gefahr, dass wichtige Antibiotika ihre
Wirksamkeit gegen bakterielle Krankheitserreger
verlieren könnten, sagte der Vorsitzende des BUND
(Bund für Umwelt und Naturschutz) Hubert Weiger. |
Die Zulassung von Amflora
verstoße daher gegen die geltenden europäischen
Rechtsvorschriften zur Grünen Gentechnik, so der
juristische Berater der Verbände Christoph Palme.
Die EU Freisetzungsrichtlinie (2001/18) verbiete
seit 2005 die Zulassung von gentechnisch veränderten
Pflanzen mit Antibiotikaresistenz-Markern.
Allerdings werden in der
Richtlinie nicht alle in gv-Pflanzen verwendeten
Markergene für unzulässig erklärt, sondern nur
solche, "die schädliche Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können"
(Artikel 4). Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere
wissenschaftliche Institutionen haben sich
wiederholt mit der Frage beschäftigt, ob diese
Einschränkung auf das in der Amflora-Kartoffel
verwendete nptII-Markergen - eine Resistenz gegen
das Antibiotikum Kanamycin -
zutrifft.
Zuletzt hatte die
EU-Kommission im Mai 2008 bei der EFSA eine
"konsolidierte, wissenschaftliche Einschätzung" der
beiden Expertengremien für Gentechnik (GMO) und
Biologische Gefahren (BIOHAZ) angefordert. Im Sommer
2009 wurde das Gutachten veröffentlicht. Es kam zu
dem Ergebnis, dass "negative Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt" als Folge der
Verwendung von Markergenen in gentechnisch
veränderten Pflanzen "den derzeitigen Erkenntnissen
zufolge unwahrscheinlich sind". Eine Übertragung
eines Markergens von gv-Pflanzen auf Bakterien sei
bisher weder unter natürlichen Bedingungen, noch im
Labor nachgewiesen worden. Nur wenn sich ein solcher
"horizontaler Gentransfer" tatsächlich ereignet,
könnte die Resistenz gegen Antibiotika von
gv-Pflanzen auf Krankheitserreger übertragen werden.
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