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Rotgrüne Landesregierung will NRW "gentechnikfrei" halten

(09.07.2010) Die zukünftige rotgrüne Minderheitsregierung will ein Nordrhein-Westfalen "ohne Gentechnik" und die Einrichtung "gentechnikfreier" Zonen unterstützen. Wie diese Ziele umgesetzt werden sollen, lässt der Koalitionsvertrag allerdings offen.

Die künftige Landesregierung aus SPD und Grünen will "im Verbund mit der Landwirtschaft alle Möglichkeiten ausschöpfen, NRW gentechnikfrei zu halten."  Auf Landesflächen soll ein Gentechnikverbot ausgesprochen werden. Ferner haben die beiden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "Regionen zu unterstützen, die sich für gentechnikfreie Landwirtschaft entscheiden."

Wie diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen, lässt der Koalitionsvertrag weitgehend offen. Nach derzeitiger Rechtslage können Bundesländer einen Anbau zugelassener gv-Pflanzen nicht verbieten. Auch "gentechnikfreie" Zonen sind nur in Form freiwilliger Vereinbarungen zulässig und können nicht rechtlich verbindlich vorgeschrieben werden.

Möglicherweise könnte NRW - wie auch andere Bundesländer - einen größeren Entscheidungsspielraum bekommen, wenn die EU-Kommissionen ihr Vorhaben umsetzt, die Entscheidung über den Anbau von gv-Pflanzen den EU-Mitgliedsstaaten zu überlassen. Am 13. Juli will die Kommission die Weichen in diese Richtung stellen.

Danach soll es weiterhin ein gemeinsames europäisches Zulassungsverfahren für gv-Pflanzen und GVO-Lebens- und Futtermittel geben. Zulassungen, die auf Basis der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung erteilt werden, gelten zwar weiterhin in der gesamten EU. Dennoch sollen die Mitgliedsstaaten das Recht erhalten, den Anbau von gv-Pflanzen vollständig oder beschränkt auf bestimmte Regionen zu verbieten. Anders als bisher müssten solche Verbote nicht mehr mit Zweifeln an der Sicherheit wissenschaftlich begründet werden.

Ob es der Kommission gelingt, die angestrebte Nationalisierung beim Anbau von gv-Pflanzen rasch umzusetzen, bleibt fraglich. Zu viele grundsätzliche rechtliche Fragen sind ungeklärt So scheint es kaum mit dem einheitlichen europäischen Binnenmarkte vereinbar, wenn einzelne Länder den Anbau zugelassener und damit von den Behörden als sicher bewerteter gv-Pflanzen aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen verbieten dürfen. Landwirte könnten ihre Berufsfreiheit eingeschränkt sehen, wenn sie zugelassene gv-Pflanzen in bestimmten Regionen nicht anbauen dürfen, in andern dieses jedoch erlaubt ist.

Die beabsichtigte Kompetenzverlagerung zu den EU-Mitgliedsstaaten ist wohl nur in einem zeitaufwändigen Änderungsverfahren der bestehenden Rechtsvorschriften möglich. Auch  das EU-Parlament müsste daran beteiligt werden. Es könnte Jahre dauern, bis neue Regelungen in Kraft sind.

Wenn NRW oder Bayern sich "gentechnikfrei" erklären wollten, müssten die Bundesländer entsprechende Kompetenzen erhalten. Dazu wäre eine weitere Änderung des deutschen Gentechnik-Gesetzes notwendig.

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