Rotgrüne Landesregierung will NRW
"gentechnikfrei" halten
(09.07.2010) Die zukünftige
rotgrüne Minderheitsregierung will ein
Nordrhein-Westfalen "ohne Gentechnik" und die
Einrichtung "gentechnikfreier" Zonen unterstützen.
Wie diese Ziele umgesetzt werden sollen, lässt der
Koalitionsvertrag allerdings offen.
Die künftige Landesregierung
aus SPD und Grünen will "im Verbund mit der
Landwirtschaft alle Möglichkeiten ausschöpfen, NRW
gentechnikfrei zu halten." Auf Landesflächen
soll ein Gentechnikverbot ausgesprochen werden.
Ferner haben die beiden Parteien in ihrem
Koalitionsvertrag vereinbart, "Regionen zu
unterstützen, die sich für gentechnikfreie
Landwirtschaft entscheiden."
Wie diese Maßnahmen umgesetzt
werden sollen, lässt der Koalitionsvertrag
weitgehend offen. Nach derzeitiger Rechtslage können
Bundesländer einen Anbau zugelassener gv-Pflanzen
nicht verbieten. Auch "gentechnikfreie" Zonen sind
nur in Form freiwilliger Vereinbarungen zulässig und
können nicht rechtlich verbindlich vorgeschrieben
werden.
Möglicherweise könnte NRW -
wie auch andere Bundesländer - einen größeren
Entscheidungsspielraum bekommen, wenn die
EU-Kommissionen ihr Vorhaben umsetzt, die
Entscheidung über den Anbau von gv-Pflanzen den
EU-Mitgliedsstaaten zu überlassen. Am 13. Juli will
die Kommission die Weichen in diese Richtung
stellen.
Danach soll es weiterhin ein
gemeinsames europäisches Zulassungsverfahren für
gv-Pflanzen und GVO-Lebens- und Futtermittel geben.
Zulassungen, die auf Basis der wissenschaftlichen
Sicherheitsbewertung erteilt werden, gelten zwar
weiterhin in der gesamten EU. Dennoch sollen die
Mitgliedsstaaten das Recht erhalten, den Anbau von gv-Pflanzen vollständig oder beschränkt auf
bestimmte Regionen zu verbieten. Anders als bisher
müssten solche Verbote nicht mehr mit Zweifeln an
der Sicherheit wissenschaftlich begründet werden.
Ob es der Kommission gelingt,
die angestrebte Nationalisierung beim Anbau von
gv-Pflanzen rasch umzusetzen, bleibt fraglich. Zu
viele grundsätzliche rechtliche Fragen sind
ungeklärt So scheint es kaum mit dem einheitlichen
europäischen Binnenmarkte vereinbar, wenn einzelne
Länder den Anbau zugelassener und damit von den
Behörden als sicher bewerteter gv-Pflanzen aus
politischen oder wirtschaftlichen Gründen verbieten
dürfen. Landwirte könnten ihre Berufsfreiheit
eingeschränkt sehen, wenn sie zugelassene
gv-Pflanzen in bestimmten Regionen nicht anbauen
dürfen, in andern dieses jedoch erlaubt ist.
Die beabsichtigte
Kompetenzverlagerung zu den EU-Mitgliedsstaaten ist
wohl nur in einem zeitaufwändigen Änderungsverfahren
der bestehenden Rechtsvorschriften möglich. Auch
das EU-Parlament müsste daran beteiligt werden. Es
könnte Jahre dauern, bis neue Regelungen in Kraft
sind.
Wenn NRW oder Bayern sich
"gentechnikfrei" erklären wollten, müssten die Bundesländer entsprechende Kompetenzen erhalten.
Dazu wäre eine weitere Änderung des deutschen
Gentechnik-Gesetzes notwendig.
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