EU-Kommission: Länder dürfen über Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden
(13.07.2010) Die
EU-Kommission hat heute wie erwartet Änderungen der
Rechtsvorschriften zur Grünen Gentechnik
beschlossen. Danach sollen die Mitgliedsstaaten den
Anbau EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter
Pflanzen verbieten können. Nun müssen noch
EU-Parlament und Ministerrat zustimmen.
Die Kommission hat heute ein
"Paket" von Maßnahmen verabschiedet, dessen
gemeinsames Ziel die "Freiheit der Mitgliedsstaaten"
ist, über den Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet zu entscheiden.
|

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit
und Verbraucherpolitik:
"Die Gewährung der Möglichkeit, aus
anderen Gründen als der wissenschaftlichen
Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken
über den Anbau zu entscheiden, erfordert
auch eine Änderung der geltenden
Vorschriften. Ich betone dabei, dass das
EU-weite wissenschaftlich fundierte
Zulassungssystem intakt bleibt."
|
Ein erster Schritt dahin sind
die ab sofort geltenden neuen Leitlinien zur
Koexistenz, welche die bisherige Version aus dem
Jahre 2003 ersetzen. Die Leitlinien enthalten
Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten, mit welchen
Maßnahmen ein Nebeneinander von landwirtschaftlichen
Systemen mit und ohne Gentechnik ("Koexistenz")
sichergestellt werden kann.
Die neuen Empfehlungen
stellen es den Mitgliedsstaaten weitgehend frei, wie
sie den Anbau von gv-Pflanzen regulieren. Sie können
sehr restriktive Anbauvorschriften erlassen oder
sogar für bestimmte Regionen "gentechnik-freie"
Zonen vorschreiben. Möglich ist aber auch ein
Verzicht auf nationale Koexistenz-Vorschriften.
|
Nach den bisher geltenden
Koexistenz-Leitlinien sollten die zu erlassenden
Maßnahmen angemessen sein, um „zufällige, technisch
unvermeidbare" GVO-Einträge in konventionelle
Bestände unter dem EU-weit geltenden
Kennzeichnungs‑Schwellenwert von 0,9 Prozent zu
halten. Künftig können dagegen auch weitaus
geringere GVO-Einträge als "wirtschaftlicher
Schaden" angesehen werden, wenn Lebens- oder
Futtermittel nicht oder nur mit Verlust vermarktet
werden können.
Zusätzlich will die
EU-Kommission die Richtlinie 2001/18 ändern, die in
der EU maßgebende Rechtsvorschrift für Freisetzung
und Zulassung von gv-Pflanzen. Es soll ein neuer
Artikel (26b) eingefügt werden, der den
Mitgliedsstaaten das Recht gibt, den Anbau von
gv-Pflanzen vollständig oder in bestimmten Regionen
zu verbieten, ohne dafür wissenschaftlich begründete
Zweifel an der Sicherheitsbewertung anführen zu
müssen.
Ein solches nationales oder
regionales Anbauverbot soll nur für solche
gv-Pflanzen möglich sein, die in der EU eine
Anbauzulassung erhalten haben. Derzeit ist das der
Fall bei Bt-Mais MON810 und bei der Amflora-Kartoffel
mit veränderter Stärkezusammensetzung. Drei weitere
Anträge für mehrere gv-Maislinien sowie der
Erneuerungsantrag für MON810-Mais stehen demnächst
zur Entscheidung an.
Die künftig möglichen
Anbauverbote müssen von der EU-Kommission nicht genehmigt werden. Die Mitgliedsstaaten müssen
jedoch die Grundsätze der EU-Verträge und des
Binnenmarktes und internationale Verpflichtungen -
etwa beim Welthandel - einhalten.
Zulassungen für Lebens- und
Futtermittel aus importierten gv-Pflanzen gelten
weiterhin in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das
EU-Zulassungsverfahren bleibt unverändert und wird -
anders als in einigen Pressemeldungen dargestellt -
nicht beschleunigt oder vereinfacht. Zulassungen von gv-Pflanzen und den daraus hergestellten
Lebensmitteln werden wie bisher auf der Grundlage
einer wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung
erteilt, für die die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit ( EFSA) zuständig ist.
Bis die geänderte
Freisetzungs-Richtlinie in Kraft tritt, kann es noch
einige Zeit dauern. Dem heute von der Kommission
beschlossenen Verordnungsentwurf müssen noch
EU-Parlament und Ministerrat zustimmen.
Mehr bei TransGen:
Mehr im Web:
|