Gentechnik-Gesetz: Aigner kündigt Änderung an
(13.08.2010) Das
Gentechnik-Gesetz wird erneut geändert. Im Herbst
will Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner
(CSU) einen ersten Entwurf vorlegen. Danach sollen
die Bundesländer eigene Koexistenzregeln festlegen
können. Bayern will auf diesem Weg ein Anbauverbot
für gentechnisch veränderte Pflanzen durchsetzen.
Das zuletzt 2008 novellierte
Gentechnik-Gesetz soll erneut geändert werden.
Künftig sollen die Bundesländer das Recht erhalten,
Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch
veränderten und konventionellen Pflanzen
vorschreiben zu können.
Noch im Herbst wolle das
zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium einen
entsprechenden Änderungsvorschlag vorlegen, sagte
eine Sprecherin und verwies auf eine entsprechende
Passage im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP.
Zuvor hatte der bayerische Umweltminister Markus
Söder gefordert, bis zur Aussaat im nächsten
Frühjahr müsse das Gentechnik-Gesetz novelliert
sein.
Wie mehrfach angekündigt will
die bayerische Landesregierung anschließend die
Mindestabstände zwischen Feldern "mit" und "ohne
Gentechnik" drastisch vergrößern, so dass ein Anbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen in der
kleinteiligen Landwirtschaft Bayerns faktisch
unmöglich wird. Derzeit gelten bundesweit
einheitliche Mindestabstände bei Mais von 150
Metern, bei ökologischem Anbau 300 Metern. Für
Kartoffeln sind bisher keine Mindestabstände
festgelegt.
Aigner und die CSU wollen die
Spielräume nutzen, die ihnen die am 13. Juli 2010
von der EU-Kommission beschlossenen neuen
EU-Leitlinien zur Koexistenz eröffnet haben. Danach
ist es den Mitgliedsstaaten freigestellt, mit welchen
Maßnahmen sie die Koexistenz sicherstellen wollen.
Zumindest für bestimmte Regionen sind künftig auch
Anbauverbote möglich. Der Schutzanspruch der
"gentechnikfreien" Landwirtschaft vor
GVO-Einträgen
wird nun deutlich höher bewertet: Während bisher
"zufällige, technisch unvermeidbare" Anteile von
zugelassenen gv-Pflanzen bis 0,9 Prozent toleriert
werden mussten, können künftig auch weitaus
geringere GVO-Einträge als "wirtschaftlicher
Schaden" angesehen werden.
Ob sich Aigner und die CSU
mit ihren Forderungen durchsetzen können, bleibt
abzuwarten. So hatte sich Bundeskanzlerin Angela
Merkel gegen das Vorhaben der EU-Kommission
ausgesprochen, die Entscheidung über den Anbau von
gv-Pflanzen den Mitgliedsstaaten zu überlassen und
die damit verbundene "Aufweichung des Binnenmarkts"
kritisiert. Auch die FDP "steht für eine pauschale
Verbotspolitik nicht zur Verfügung", so Christel Happach-Kasan, Landwirtschaftssprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion. Sie mahnte an,
Koexistenzregeln "wissenschaftsbasiert zu
gestalten".
Zudem könnte ein über
verschärfte Koexistenzregeln durchgesetztes
Anbauverbot für gv-Pflanzen auch juristisch
fragwürdig sein. Eine Land, das sich zur
"gentechnikfreien Zone" erklärt, verstoße "gegen
Grundrechte wie Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit
der Landwirte", aber auch gegen die
Warenverkehrsfreiheit, sagte der Passauer
Europarechtler Prof. Hans-Georg Dederer in einem
Gespräch mit biosicherheit.de. Ein
Anbauverbot lasse einen "gerechten, für alle Seiten
schonenden Ausgleich" und eine Verhältnismäßigkeit der
Einschränkungen vermissen. Allenfalls in Regionen,
in denen Saatgut vermehrt wird, könne ein
Anbauverbot angemessen sein, um GVO-Einkreuzungen in
Saatgut auszuschließen.
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