Amflora-Kartoffeln: Vermischung in Schweden,
Verbot in Deutschland
(08.09.2010) In Schweden ist
es beim Anbau der Amflora-Stärkekartoffel zu
Vermischungen mit einer anderen, noch nicht
zugelassenen gentechnisch veränderten Kartoffel
gekommen. Mecklenburg-Vorpommerns
Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hat
daraufhin das Inverkehrbringen der dort erzeugten
Amflora-Pflanzkartoffeln untersagt.
Beim Anbau von Amflora-Kartoffeln
in Nord-Schweden hat BASF Plant Science bei
eigenen Qualitätskontrollen "geringfügige
Vermischungen" mit einer ähnlichen gentechnisch
veränderten Stärkekartoffel festgestellt. Anders als
Amflora ist diese Kartoffel (Markenname
Amadea) noch nicht zugelassen. Ein Antrag
wurde kürzlich bei der zuständigen Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
eingereicht.
Nach Angaben von BASF betrug
die Vermischung weniger als 0,01 Prozent, das
entspricht "47 Amadea-Pflanzen innerhalb von
680.000 Amflora-Pflanzen". Wie es zu dieser
unbeabsichtigten Vermischung kommen konnte, wird
derzeit untersucht. Aufgefallen waren die Amadea-Pflanzen
an ihren weißen Blüten, die sich von den
violetten Amflora-Blüten unterscheiden. Alle
Amadea-Pflanzen wurde entfernt, so dass keine
Knollen in die Stärkeverarbeitung gelangten, so
BASF. Bei anschließenden Kontrollen, die nach den
Funden in Schweden auf Amflora-Feldern in
Tschechien und Deutschland durchgeführt wurden,
seinen keine Amadea-Pflanzen gefunden worden.
Die EU-Kommission hat BASF
und die zuständigen Behörden der betroffenen
Mitgliedsstaaten zu einer Unterredung nach Brüssel
eingeladen, um den Sachverhalt und die zu
ergreifenden Maßnahmen zu erörtern.
Schon vor diesem Treffen hat
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till
Backhaus das Inverkehrbringen der geernteten
Amflora-Kartoffeln untersagt. Ein etwa 15
Hektar großes Feld in Zepkow war der einzige
Standort, auf dem 2010 in Deutschland Amflora-Kartoffeln
angebaut wurden. Erzeugt wurden dort ausschließlich
Pflanzkartoffeln für das kommende Jahr.
Backhaus hat die BASF
angewiesen, die Kartoffeln "nach der Ernte so zu
lagern und aufzubewahren, dass ein Zugang für Dritte
sicher verhindert wird." Diese Anordnung gelte so
lange, bis das Unternehmen
"zweifelsfrei" den Verdacht widerlegen kann, dass
auch die Amflora-Ernte aus Zepkow nicht frei
von Vermischungen mit nicht zugelassenen
gv-Kartoffeln sein könnte. Er wies seine für die
Überwachung zuständige Behörde an, Proben aus der
Ernte zu nehmen. Allerdings dürfte ein analytischer
Nachweis so geringer Vermischungen wie der in
Schweden gefundenen schwierig sein.
Backhaus räumte ein, dass
seine Behörde das Amflora-Feld in Zepkow
während des Anbaus "mehrfach kontrolliert" habe.
Dabei seien "keine anderen Kartoffelsorten
aufgefallen".
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