Gutachten: EU-Pläne für nationalen
Gentechnik-Anbau verstoßen gegen WTO
(09.11.2010) Das Vorhaben
der EU-Kommission für eine Re-Nationalisierung beim
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verstößt
gegen die von der EU unterzeichneten
Welthandelsverträge (WTO). Das ist das Ergebnis
eines lang erwarteten Gutachtens des juristischen
Dienstes des Europäischen Rates.
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EU-Handelskommissar Karel de Gucht:
Neue Handelskonflikte durch nationale
Anbauverbote für gv-Pflanzen?
Foto: EU-Kommission |
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Die Juristen des Rates haben
"ernsthafte Zweifel", ob es mit den
Welthandelsverträgen vereinbar sei, wenn jeder
EU-Mitgliedsstaat für sich über den Anbau von in der
EU zugelassenen gv-Pflanzen entscheiden kann. Mit
diesem Vorschlag will die EU-Kommission die
politische Blockade der Mitgliedsstaaten bei
GVO- Zulassungsentscheidungen überwinden. |
Mögliche sozio-ökonomische
oder ethische Begründungen für nationale
Anbauverbote verstoßen nach dem Gutachten des
juristischen Dienstes gegen die WTO-Verträge,
zitiert die Nachrichtagentur Reuters offizielle
EU-Mitarbeiter.
Ökonomische Begründungen für
ein Anbauverbot sind mit dem WTO-Vertrag generell
nicht vereinbar, da diese als unzulässige
Handelshemmnisse gelten. Als mögliche Gründe blieben
allenfalls ethische Bedenken, so Äußerungen von
EU-Offiziellen. Auch diese würden vor dem
Europäischen Gerichtshof oder dem WTO-Schiedsgericht
jedoch kaum Bestand haben. Die Tatsache, dass große
Mengen an gv-Pflanzen importiert und in der EU als
Tierfutter verwendet werden, ließe sich kaum mit
einem ethisch begründeten Anbauverbot dieser
gv-Pflanzen vereinbaren.
Auf Zweifel an der Sicherheit
einer gv-Pflanze kann sich ein nationales
Anbauverbot nicht berufen, da alle
Sicherheitsaspekte von gv-Pflanzen in dem weiterhin
EU-weit verbindlichen Zulassungsverfahren
berücksichtigt werden, an dem alle EU-Staaten
mitwirken. Eine Zulassung auf europäischer
Ebene kann nach den geltenden Gesetzen nur erteilt
werden, wenn die jeweilige gv-Pflanze und die daraus
hergestellten Produkte nach dem derzeitigen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand als sicher
anzusehen sind. Nachträgliche nationale Verbote aus
Sicherheitsgründen sind nur erlaubt, wenn sie
notwendig sind, um eine akute Gefahr abzuwehren.
Das Gutachten des
juristischen Dienstes des Rates soll noch in dieser
Woche den Regierungen der Mitgliedsstaaten übergeben
werden. Damit dürften sich die politischen Chancen
für die EU-Kommission verringern, die notwendigen
Mehrheiten für eine Re-Nationalisierung beim GVO-Anbau zu finden. Bei der letzten Ratssitzung
der EU-Agrar- und -Umweltminister hatten sich
Frankreich, Spanien, Italien und auch Deutschland
bereits gegen den Vorschlag der Kommission
ausgesprochen. Andere Länder haben sich bisher nur
vorsichtig geäußert und zunächst das angekündigte
Gutachten des juristischen Dienstes abwarten wollen.
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