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Um trotz der ausgesetzten Anbauzulassung Saatgut
produzieren zu können, hatten die KWS Saat AG und
andere Züchtungsunternehmen anschließend bei den
amerikanischen Landwirtschaftsbehörden eine
Genehmigung für die Anzucht von Stecklingen
beantragt und diese im September erhalten. Dagegen legten Umwelt- und
Naturschutzorganisationen erneut Klage ein, der das
kalifornische Gericht nun entsprach. Noch ist offen,
ob die gv-Zuckerrüben-Stecklinge tatsächlich
vernichtet werden müssen. Nach einem Einspruch eines
Unternehmens wird in der nächsten Woche eine höhere
Gerichtsinstanz die Entscheidung überprüfen. |