Erste Ergebnisse 2010: Immer weniger
Lebensmittel mit Gentechnik-Spuren
(10.02.2011)
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die
Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für das Jahr
2010 veröffentlicht. Nur vereinzelt haben die
Kontrolleure Verstöße gegen die
Gentechnik-Kennzeichnung festgestellt. In zwei
Proben Sojalecithin und
fünf Proben importierter Maischips wurde der
Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten. In
jedem fünften Soja-Lebensmittel waren sehr geringe
Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen
nachweisbar.
Im Jahr 2010 haben die
Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg knapp 500
Lebensmittel untersucht und fanden in immer weniger
Produkten Spuren von gentechnisch veränderten
Pflanzen. Insgesamt wurden 21 Prozent der
Soja-Erzeugnisse (25 von 117) und vier Prozent der Mais-Produkte
(7 von 167) als " GVO-positiv" getestet. Im Jahr 2009 waren es noch 27
Prozent bzw. sechs Prozent.
In einem Großteil der
getesteten Soja-Erzeugnisse liegen die
Gentechnik-Spuren im Bereich der Nachweisgrenze von
0,1 Prozent. Offenbar betreiben die Hersteller
großen Aufwand, kennzeichnungspflichtige
gentechnisch veränderte Bestandteile in
Lebensmitteln zu vermeiden. Sofern es möglich ist,
verwenden sie Ware aus europäischem
Anbau. Das ist etwa bei traditionellen
Soja-Erzeugnissen wie Tofu häufig der Fall.
Sojaöl und industrielle
Rohstoffe wie Sojalecithin werden in großen Mengen
benötigt. Bei diesen Produkten ist es schwierig,
Produkte aus "gentechnikfreiem" Soja auf dem
Weltmarkt zu bekommen. So waren in immerhin sieben der
zehn
untersuchten Sojalecithine brasilianischer Herkunft
gentechnisch veränderte Sojabohnen nachweisbar. In
zwei Proben wurde der Schwellenwert für die
Kennzeichnung von 0,9 Prozent überschritten. Die
Emulgatoren sollten für die Herstellung von
Schokoladenerzeugnissen verwendet werden.
Die untersuchten
Mais-Erzeugnisse waren überwiegend "gentechnikfrei".
In fünf Proben Maischips und Reissticks, hergestellt
mit Maisstärke und -mehl, wurde hingegen der
Kennzeichnungsschwellenwert überschritten. Die
Produkte stammten von den Philippinen und waren
nicht entsprechend gekennzeichnet.
Auch Rapshonig wurde
untersucht. In drei Produkten aus Kanada war gv-Raps
nachweisbar. Nach derzeitiger Rechtslage sind
geringfügige Anteile in Honig nicht
kennzeichnungspflichtig, sofern die jeweiligen
gv-Pflanzen in der EU als Lebensmittel zugelassen
sind. Heimischer Rapshonig und Rapssaat zur
Herstellung von Rapsölen waren "gentechnikfrei".
Bei einer Probe Reisnudeln
aus China wurden Spuren eines gv-Reises entdeckt,
der in der EU nicht zugelassen ist. Für solche
Pflanzen gilt eine "Nulltoleranz". Das betroffene
Produkt ist nicht verkehrsfähig und wurde aus dem
Handel genommen.
Im Jahr 2009 hatten die
Kontrolleure in zahlreichen Produkten einen nicht
zugelassenen gv-Lein (Flachs) in Leinsamen aus
Kanada nachgewiesen. Im Jahr 2010 war gv-Lein in
keiner der 35 untersuchten Proben vorhanden. Ware
kanadischer Herkunft war kaum im Handel zu finden.
Da die Kontrollmaßnahmen verbessert wurden, wird in
diesem Jahr vermutlich wieder verstärkt Leinsamen
aus Kanada importiert.
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