|
Bereits im Oktober hatte
EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli einen
Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der EU-weit
einheitliche Standards für Nachweisverfahren und
Probennahme bei
GVO-Kontrollen von
Futtermittelimporten vorsieht. Ergebnisse unterhalb
der "technischen Nachweisgrenze" von 0,1 Prozent
sollten nicht mehr "automatisch" zu einem
Importverbot führen. Diese Toleranzschwelle gilt als
der niedrigste Wert, bei dem zuverlässige,
reproduzierbare Messungen von GVO-Anteilen möglich
sind.
Eine Abstimmung im "Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit" war mehrfach verschoben worden, da
viele Mitgliedsstaaten Bedenken hatten. Heute fand
der Vorschlag der Kommission jedoch die
erforderliche Mehrheit. Die Forderung einiger Mitgliedsländer,
die 0,1-Toleranzschwelle auch für
Lebensmittelrohstoffe anzuwenden, scheiterte
dagegen.
|