EU-Kommission: Importzulassungen für siebzehn gentechnisch veränderte Pflanzen

(24.04.2015) Die EU-Kommission hat siebzehn gentechnisch veränderte Pflanzen für den Import in die EU und zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die letzte Zulassung hatte die Kommission im November 2013 erteilt.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: „Mit der Überprüfung der Rechtsvorschriften über den Entscheidungsprozess in Bezug auf GVO können wir heute eine der wichtigen Zusagen der Kommission einlösen.“

Foto: EU-Kommission

GVO-Zulassungen für den Import und zur Verwendung in Lebensmittel- und Futtermitteln (24.April 2015)

10 Neuzulassungen

(Sojabohnen 5, Baumwolle 3, Mais 1, Raps 1)

7 Erneuerungen bereits geltender Zulassungen

(Baumwolle 4, Mais 2, Raps 1)

Schnittblumen (Nelken): 2 (nur Import)

Alle Zulassungen sind auf zehn Jahre begrenzt.

Alle gentechnisch veränderten Pflanzen, die nun für den Import in die EU zugelassen sind, hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuvor wissenschaftlich geprüft und war dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie bei der vorgesehenen Verwendung genau so sicher sind wie ähnliche konventionelle Produkte. Bei den nachfolgenden politischen Abstimmungen hatten sich die Mitgliedstaaten jedoch nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigen können. In keinem der Verfahren fand sich eine erforderliche qualifizierte Mehrheit - weder für, noch gegen eine Zulassung.

Die Kommission hat nun die seit langem überfälligen Genehmigungen erteilt, wozu sie nach den EU-Rechtsvorschriften verpflichtet ist. Alle siebzehn für den Import zugelassenen Zulassungen erfüllen die dafür gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.

Seit fast zwei Jahren hatte die Kommission keine GVO-Zulassung mehr erteilt. Nach seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten hatte Jean-Claude Juncker zugesagt, zunächst den Entscheidungsprozess bei GVO-Zulassungen überprüfen zu wollen. Das Resultat war, den Mitgliedstaaten künftig auch bei Importzulassungen die Möglichkeit einzuräumen, Lebens- und Futtermittel aus solchen gv-Pflanzen bei sich verbieten zu können. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften hatte die Kommission in dieser Woche beschlossen. Allerdings müssen auch noch EU-Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen.

Dass eine solche Ausstiegsklausel bei GVO-Importen tatsächlich rechtskräftig werden könnte, erscheint jedoch fraglich. Nicht nur, dass sie gegen Binnenmarkt- und andere Handelsverträge verstoßen würde, sie wäre in einem gemeinschaftlichen Wirtschaftraum ohne innereuropäische Grenzen kaum kontrollierbar.

Bis auf Weiteres werden Zulassungsverfahren nun wieder nach den bestehenden Vorschriften durchgeführt.