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Im Koalitionsvertrag hatten
CDU/CSU und FDP vereinbart, dass die Bundesländer "innerhalb
eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien"
eigenständig Abstände zwischen Feldern mit
gentechnisch veränderten und konventionellen
Pflanzen festlegen können. Nun hat
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU)
einen ersten Entwurf ausgearbeitet, der derzeit in
der Bundesregierung abgestimmt wird.
Danach dürfen die
Bundesländer bundesweit festgelegte Mindestabstände
erhöhen, "sofern dies erforderlich ist, um
regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen". Dafür
kommen, so der Gesetzestext, etwa besondere
geografische oder klimatische Bedingungen,
landwirtschaftliche Betriebs- und Flächenstrukturen
oder Anbauverfahren in Betracht.
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