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Zulassung Gentechnik-Produkte in der EU: Die Mitgliedsstaaten sagen wie immer jein

(17.12.2011) Seit Jahren das gleiche Spiel: Bei der Zulassung von Gentechnik-Produkten können sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf klare Entscheidungen verständigen: Erneut endeten Abstimmungen im EU-Agrarministerrat ohne die erforderliche qualifizierte Mehrheit - weder für, noch gegen eine Zulassung. Diesmal ging es um Lebens- und Futtermitteln aus vier gentechnisch veränderten Pflanzen, drei Mais- und eine Baumwollsorten.

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Rat der EU-Agrarminister am 15./16. Dezember 2012 in Brüssel: Wie immer - keine Entscheidung über Zulassung von Gentechnik-Produkten.
Foto: EU

Die gv-Mais- und Baumsollsorten produzieren mehrere, gegen verschiedene Schädlinge gerichtete Varianten des Bt‑ProteinsBt‑Proteins. Einige verfügen zudem über Resistenzen gegen 
							HerbizideResistenzen gegen  Herbizide. Die gv-Sorten werden in den USA - zum Teil auch in Argentinien und Brasilien - angebaut. Ohne eine EU-Zulassung als Lebens- und Futtermittel wären auch minimale Spuren dieser GVOGVO in Agrarimporten nicht zulässig

Die Zulassungsanträge für den Import von Lebens- und Futtermitteln aus drei gentechnisch veränderten Mais- und einer Baumwollsorte hatten die Unternehmen Syngenta und Dow AgroScience zwischen 2005 und 2010 eingereicht. In allen Fällen hatte die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Sicherheit der beantragten Produkte geprüft und war dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich diese nicht von konventionellen Vergleichsprodukten unterschieden.

Gemäß den EU-Rechtsvorschriften hatte die EU-Kommission darauf den Mitgliedsstaaten entsprechende Entscheidungsvorschläge unterbreitet. Wie schon in zahlreichen vorangegangenen Verfahren stimmten sowohl im "Ständigen Ausschuss" wie nachfolgend im Ministerrat einige Länder für eine Zulassung, andere dagegen. Eine größere Gruppe enthielt sich, so dass die für eine Entscheidung erforderliche qualifizierte Mehrheit nicht zustande kam.

Nun muss die EU-Kommission das Zulassungsverfahren abschließen und entsprechend der wissenschaftlichen Stellungnahme der EFSA die Zulassungen erteilen.

Nachtrag: Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2011 die drei gv-Mais- und eine Baumwollsorte für den Import und die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Genehmigungen sind zehn Jahre gültig.

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Mehr im Web:

Dr. Stefan Rauschen von der RWTH Aachen, zu den Ergebnissen der Sicherheitsforschung mit einem gentechnisch veränderten Mais, der gegen den Maiswurzelbohrer resistent ist.

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