Nach Honig-Urteil zu Gentechnik-Pollen: Deutsche
Imker jubeln, international Entsetzen
(19.12.2011) Das
Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
hat zu großer Verwirrung und Unsicherheit in der
Honigbranche geführt. Besonders betroffen sind Imker
aus Ländern, die Honig in die EU exportieren und in
denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder
freigesetzt werden. Ein Großteil der deutschen Imker
sieht in dem Urteil dagegen einen wichtigen
Etappensieg in Richtung einer gentechnik-freien
Landwirtschaft.
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Bienen, Pollen, Honig. Bienen bringen
gelegentlich auch Maispollen in den Stock. Nach dem
Honig-Urteil des EuGH gilt Pollen im Honig nun als
Zutat. Das hat weitreichende Konsequenzen: Honig aus
Ländern, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen
angebaut werden, findet in Europa kaum noch
Abnehmer. Vor allem Imker aus Südamerika
sind die Leidtragenden. |
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Im September 2011 hatte der europäische Gerichtshof
(EuGH) in seinem "Honigurteil" Pollen aus
gentechnisch veränderten (gv-)Pflanzen im Honig als
Lebensmittelzutat eingestuft, für die eine
gentechnikrechtliche Zulassung erforderlich ist. Bis
dahin galt Pollen als natürlicher Bestandteil von
Honig und Pollen von gv-Pflanzen allenfalls als
zufällige, technisch nicht vermeidbare Beimischung.
In Berlin trafen sich nun Imker und Honighändler,
Wissenschaftler und Bienenexperten sowie Vertreter
von Ministerien, Behörden und Verbänden zu einem vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz ausgerichteten internationalen
Workshop, um sich über die Konsequenzen dieses
Urteils auszutauschen. |
Es herrsche Unsicherheit und
Verwirrung, so ein Vertreter des Honigverbandes zu
Beginn der Tagung. Honig-Importe, Honig in
Lagerhallen und Supermärkten würden auf mögliche
"Gentechnik-Spuren" kontrolliert, bereits
ausgelieferte Honige zurückgerufen. Der Honigmarkt
sei seit dem Urteil bereits deutlich geschwächt, die
Honigversorgung aus der EU sowie aus Drittländern
gefährdet. Kanada habe Probleme, Honig in die EU zu
liefern, da dort gv-Rapssorten angebaut werden, die
in der EU nicht uneingeschränkt als Lebensmittel
zugelassen sind. Südamerikanische Länder, die die
wichtigsten Importländer für Honig in der EU sind
und in denen vor allem großflächig gv-Soja angebaut
wird, finden nur begrenzt neue Abnehmer für ihren
Honig. Imker und Exporteure weltweit seien
fassungslos und enttäuscht. Nur die deutschen Imker
jubeln.
148.000 Tonnen Honig werden
jährlich in die EU importiert, das sind 40 Prozent
des Verbrauchs. Ein Drittel davon kommt aus China,
mehr als zwanzig Prozent aus Argentinien und
ebenfalls große Mengen aus Mexiko, Chile und
Brasilien. Mehr als 85 Prozent der Honig-Importe in
die EU kommt aus Ländern mit GVO-Anbau. Vor diesem
Hintergrund plädierte ein Sprecher der
Fair-Trade-Organisation GEPA für eine pragmatische
Lösung. Handelspartner der GEPA sind kleine Gruppen
von Imkern in Lateinamerika. Auch wenn die GEPA nur
Produkte ohne Gentechnik anbieten wolle, sei die
Vernichtung von gesundheitlich unbedenklichem Honig
mit Spuren von GVO-Pollen absurd und nicht
akzeptabel.
Auch in der EU werden etwa
vierzig Prozent des Honigs dort produziert, wo
gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.
Betroffen ist vor allem Spanien. Dort wachsen 90
Prozent des in der EU angebauten MON810-Maises.
Bevor nicht eine umfassende Neuzulassung für MON810
vorliegt, ist der Pollen dieses Maises im Honig
nicht zugelassen. Spanien exportiert Honig vor allem
nach Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal und
Großbritannien. Der europäische
Honigmarkt sei eingebrochen, berichtet eine
Vertreterin des spanischen Umweltministeriums.
Die rechtliche Unsicherheit
nach dem Honigurteil ist groß. Klar ist bislang nur,
dass Honig mit Pollen von gv-Pflanzen nun unter das
Gentechnikrecht für Lebens- und Futtermittel fällt.
Solcher Honig ist folglich nur dann verkehrsfähig,
wenn der entsprechende GVO uneingeschränkt als
Lebensmittel zugelassen ist. Für alle übrigen GVO
gilt eine "Nulltoleranz".
Unklar ist hingegen, ob die
vom EuGH vorgenommene Einstufung von Pollen als
Lebensmittelzutat zur Konsequenz hat, dass auch alle
anderen Pollen in Zukunft als Zutat zu gelten haben
oder ob das Urteil nur auf GVO-Pollen anzuwenden
ist. Walter Haefeker vom Europäischen Berufsimkerverband
interpretierte das Urteil so, dass GVO-Pollen - und
nur dieser - wie eine Zutat zu behandeln sei. Dorothée
André von der Europäischen Kommission machte
hingegen deutlich, dass nach Ansicht der Kommission
Pollen nun generell eine Zutat sei und nicht nur
GVO-Pollen. Dies dürfte für Imker und
Lebensmittelwirtschaft weitreichende Folgen haben.
Pollen muss dann in der Zutatenliste aufgeführt
werden und folglich jeder Honig auf Pollen
analysiert werden.
Klar ist auch, dass Honig,
der Pollen von zugelassenen gv-Pflanzen enthält,
zukünftig gekennzeichnet werden muss, wenn der
Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten wird.
Noch nicht abschließend geklärt sei aber, so
Dorothée André,
ob sich die 0,9 Prozent auf den Gesamtpollen im
Honig oder auf den Pollen der jeweiligen Kulturart
beziehen werden. Allerdings: Ein Nachweis ist
schwierig, denn bislang gibt es keine Methode, mit der es
möglich ist, GVO-Pollen von konventionellem Pollen
zu unterscheiden.
Ein weiteres Thema der
Veranstaltung waren die Konsequenzen des Urteils
hinsichtlich der Koexistenz landwirtschaftlichen
Anbaus mit und ohne Gentechnik. In der Diskussion
gingen die Vorstellungen etwa über zukünftige
Abstandsregelungen zwischen Feldern und
Bienenstöcken stark auseinander. Auf der einen Seite
wurden zehn Kilometer Abstand gefordert, was den
Anbau von gv-Pflanzen de facto unmöglich machen
würde. Auf der andern Seite wurde auf Zahlen
verwiesen, die Werner von der Ohe vom Bieneninstitut
Celle in seinem Vortrag genannt hatte, wonach der
Maispollenanteil im Honig generell bei nur etwa zwei
Prozent liege und von daher keine besonderen
Maßnahmen erforderlich seien.
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