Politisches Tauziehen um Gentechnik-Mais MON810:
Frankreich will neues Anbauverbot
(22.02.2012) Die
französische Regierung verlangt von der
EU-Kommission, das Verfahren für die Neu-Zulassung
des gentechnisch veränderten MON810-Maises solange
auszusetzen, bis neue wissenschaftliche Zweifel an
seiner Umweltsicherheit ausgeräumt sind. Mit
einem politischen Schachzug versucht die
französische Regierung, das 2008 verhängte
Anbauverbot aufrecht zu erhalten, obwohl es der
Europäische Gerichtshof und das oberste französische
Verwaltungsgericht für unrechtmäßig halten. Bereits
Ende Januar hatte Monsanto erklärt, den Verkauf von
MON810-Saatgut in Frankreich unabhängig vom
Fortbestand des Anbauverbots einzustellen.
|

Der französische Präsident Nicolas Sarkozy:
Der Streit um gentechnisch veränderten Mais soll den
Wahlkampf nicht belasten. |
|
Derzeit bereitet die EU-Kommission die Entscheidung
über die nach zehn Jahren für alle
GVO-Produkte fällige
Wieder-Zulassung für den Anbau von MON810-Mais vor.
Die neue, auf Basis aktueller wissenschaftlicher
Untersuchungen durchgeführte Sicherheitsbewertung
schloss die dafür zuständige
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) bereits 2009 ab. Die Behörde kann
keine wissenschaftlichen Gründe erkennen, um eine
Zulassung zu verweigern.
|
Dennoch verlangt die französische Regierung nun,
das Zulassungsverfahren auszusetzen und vorerst
keine Entscheidung zu treffen. Es gebe neue
wissenschaftliche Untersuchungen, so
Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet, die auf
"signifikante Umweltrisiken" hindeuteten. Dazu
verweist sie auf die EFSA-Stellungnahme zum Bt11-Mais,
in der bisher nicht entkräftete Risiken für
Schmetterlinge erwähnt würden. Bt11 und MON810
produzieren ein gegen Schadinsekten
wie den Maiszünsler
gerichtetes Bt‑Protein.
Doch tatsächlich sagt der
EFSA-Bericht etwas anderes aus: Zwar ist die in den
beiden gv-Maissorten verwendete Variante des Bt-Proteins erwartungsgemäß
auch für andere Schmetterlingsarten schädlich. Doch,
so der EFSA-Bericht weiter, kommen unter natürlichen
Bedingungen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein kaum in Kontakt.
Die Pollenmenge und damit die Menge an Bt-Protein,
die sie aufnehmen ist viel zu gering, um bei ihnen
Schäden hervorrufen zu können. Außerdem fällt das
besonders empfindliche Larvenstadium meist nicht in
die Zeit der Maisblüte. Nach den Modellrechnungen,
auf die sich auch die EFSA-Bewertung stützt, ist
etwa bei Kohlmotten mit einer erhöhten Sterblichkeit
von 0,3 bis 0,8 Prozent zu rechnen, wenn in einer Region
Bt-Mais angebaut würde.
Die Kohlmotte ist eine Schmetterlingsart, die im
Laborversuch besonders empfindlich auf Bt-Protein
reagiert.
Trotz der wissenschaftlich
dünnen Begründung fordert die französische Regierung
die EU-Kommission auf, das Zulassungsverfahren für
MON810-Mais zu unterbrechen. Andersfalls werde
Frankreich sich auf den Safeguard-Clause
berufen und ein nationales Anbauverbot für MON810
verhängen.
Die EU-Verträge räumen den
Mitgliedsstaaten dieses Mittel ein, wenn es notwendig
sein sollte, aufgrund neuer Erkenntnisse rasch
wirksame Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt
zu ergreifen. Doch dafür hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) strenge Maßstäbe angelegt. Allein ein
"hypothetisches Risiko einer Schädigung" reiche
nicht aus, um eine Sofortmaßnahme zu begründen, so
der EUGH in seinem Urteil, mit dem er das 2009
erlassene Anbauverbot für MON810-Mais in Frankreich
als unrechtmäßig zurückwies. Es
müsse vielmehr "eine nicht
unbedeutende Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser
Schäden bestehen". Außerdem sei ein Mitgliedsstaat
zunächst verpflichtet, die EU-Kommission
anzurufen. Erst wenn diese untätig sei, dürften
nationale Sofortmaßnahmen ergriffen werden.
Genau das macht nun
Frankreich. Denn folgt die Kommission der
Aufforderung nicht, wird Frankreich die Safeguard-Karte
ziehen und erneut ein nationales Anbauverbot
aussprechen.
In jedem Fall bleibt der
Anbau von MON810 in Frankreich auch 2012 verboten.
Präsident Nicolas Sarkozy hat damit ein für seinen
Wahlkampf brisantes Thema rechtzeitig entschärft.
Dabei hat Monsanto an der
Vermarktung von MON810-Saatgut längst kein Interesse
mehr. Ende Januar hatte das Agro-Biotech-Unternehmen
öffentlich erklärt, den Verkauf in Frankreich
unabgängig vom Fortbestand des Anbauverbots
einzustellen.
Mehr bei
transGEN:
Mehr im Web:
|