Dauerkonflikt zwischen Recht und Politik: Bald
neue Gentechnik-Pflanzen in der EU?
(05.06.2012) Die
EU-Umweltminister wollen in der nächsten Woche einen letzten Versuch
unternehmen, die Entscheidung über den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen den einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten zu überlassen. Scheitert er
erneut, muss die EU-Kommission die anstehenden
Zulassungen erteilen. Weitere gv-Pflanzen könnten
dann zum Anbau freigegeben werden, darunter auch der umstrittene gv-Mais
MON810. Doch viele Länder werden die politische
Schwäche der EU nutzen, um doch noch de-facto-Verbote
durchzusetzen. Umweltverbände und ökologische
Landwirtschaft fordern einen Zulassungsstopp.
|

EU-Verbraucherschutz- kommissar John Dalli:
Keine ausreichende Mehrheiten für seinen Vorschlag,
die Mitgliedsstaaten über den Anbau gentechnisch
veränderten Pflanzen
entscheiden zu lassen.

Mais mit Resistenz gegen der Maiwurzelbohrer
(MON88017) könnte bald eine Anbauzulassung in der EU
erhalten. Die Umweltverträglichkeit dieses gv-Maises
ist in einem dreijährigen Forschungsprogramm des
BMBF untersucht worden. |
|
Schon seit längerem wollen
EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli, aber auch
viele Mitgliedsstaaten und eine Mehrheit im
Europäischen Parlament die Entscheidung über den
Anbau von gv-Pflanzen auf die nationale Ebene
zurückverlagern. Doch die Umsetzung ist bisher weder
politisch noch rechtlich gelungen. Einige Länder,
darunter auch Deutschland, lehnen den Plan strikt
ab, da er gegen den gemeinsamen
Binnenmarkt und internationale Handelsverträge
verstoße.
Zuletzt hatte die dänische
Ratspräsidentschaft versucht, die starren Fronten
mit einem pragmatischen Vorschlag zu überwinden.
Danach sollte der Anbau einer gv-Pflanze in der EU
nur dann genehmigt werden, wenn die jeweiligen Unternehmen sich verpflichten, das Saatgut nicht in solchen Ländern
zu vermarkten, die das nicht wollen. Zudem sollten
einzelne Länder den Anbau aus "sozio-ökonomischen Gründen" verbieten oder
einschränken können. Doch im März
fand auch dieser Kompromiss nicht die erforderlichen
Mehrheiten.
Noch einmal steht am 11. Juni
das Thema auf der Tagesordnung des
Umweltministerrats in Luxemburg. Alles andere als ein
Scheitern des dänischen Vorschlags wäre eine Überraschung.
|
Dann bliebe alles, wie es
ist: Wie in den vergangenen Jahren werden sich die zerstrittenen Mitgliedsstaaten
weiterhin bei jeder Entscheidung neutralisieren, da
keine Seite eine qualifizierte Mehrheit hinter sich
bringen kann. Die EU-Kommission muss dann ihre in den
EU-Verträgen festgelegte Aufgabe wahrnehmen und die
geltenden Rechtsvorschriften vollziehen: Danach müssen GVO-Produkte zugelassen werden, wenn sie nach
aktuellem wissenschaftlichen Stand sicher sind und
bei ihrer Nutzung alle weiteren gesetzlichen
Vorschriften eingehalten werden.
Das gilt auch für eine Reihe
von gv-Pflanzen, die auf Anbauzulassungen in der EU
warten. Mit Rücksicht auf die noch nicht
abgeschlossenen Diskussionen über eine
Re-Nationalisierung hatte die Kommission die
fälligen Entscheidungen zurückgehalten. Doch dieser
Schwebezustand kann nicht beliebig lang aufrecht
erhalten werden.
Für sechs gv-Maislinien, für
die eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung seit
längerem abgeschlossen ist, muss die Kommission nun
die Entscheidung herbeiführen und - wenn sich am
politischen Patt unter den Mitgliedsstaaten nichts
ändert- am Ende
die Anbauzulassungen erteilen: Erneut für den
erstmals 1998 zugelassenen MON810-Mais sowie für fünf
weitere gv-Maislinien mit Resistenzen gegen
Herbizide, den
Maiszünsler oder den
Maiswurzelbohrer,
einen sich rapide ausbreitenden neuen Schädling
( Events: GA21, 1507, MON88017, NK603, Bt11 von
verschiedenen Unternehmen).
Doch ob diese neuen gv-Sorten
nach einer Zulassung tatsächlich als Saatgut auf den
Markt kommen, scheint fraglich. Einige
Gentechnik-skeptische Länder werden versuchen,
erneut nationale Anbauverbote zu erlassen und sich
dabei auf nicht geklärte Sicherheitsfragen berufen.
Auch wenn solche Begründungen angesichts der nach
aktuellem Wissensstand erteilten Zulassungen
rechtlich fragwürdig sein mögen, kann
sich eine gerichtliche Klärung über Jahre hinziehen.
Zudem fehlt es der Kommission an politischem Rückhalt,
um ihre wenig populären Maßnahmen gegen die nationalen Regierungen
durchsetzen zu können.
Inzwischen können
nach den 2010 von der Kommission erlassenen
"Leitlinien" die Mitgliedsstaaten den Anbau bestimmter gv-Pflanzen
stark einschränken oder ganz verbieten, wenn nur damit
die Koexistenz
zwischen landwirtschaftlichen Systemen mit und
ohne Gentechnik zu gewährleisten ist. Auch in
Deutschland sollen die Bundesländer die
Mindestabstände zwischen Feldern ausweiten dürfen,
sodass ein Anbau von gv-Pflanzen praktisch unmöglich wird. Schon
länger hat die Bundesregierung vor, das
Gentechnik-Gesetz entsprechend zu ändern. Konkrete Vorschläge will sie
jedoch erst dann vorlegen, wenn über mögliche
Änderungen auf EU-Ebene entschieden ist. Auch die
Interessen der Imker sollen in künftigen
Koexistenzvorschriften berücksichtigt werden.
Mehrere Umweltorganisationen
und Verbände des ökologischen Landbaus haben in
einem offenen Brief Bundesverbraucherministerin Ilse
Aigner und den neuen Bundesumweltminister Peter
Altmaier aufgefordert, sich in Brüssel für einen
Zulassungsstopp einzusetzen. "Weder die
EU-Kommission noch die Mitgliedsstaaten dürfen neue
Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte
Pflanzen erteilen, solange ihre negativen
Auswirkungen auf die Umwelt, die Wahlfreiheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ihre sozio-ökonomischen Effekte auf die Landwirtschaft
und Lebensmittelproduktion nicht umfassend bewertet
worden sind."
Nachtrag 06.06.2012:
Die Beratungen über nationale Anbauverbote für
gentechnisch veränderter Pflanzen stehen nicht mehr
auf der Tagesordnung des Umweltministerrats am
11.06. in Luxemburg. Damit dürfte das Vorhaben
endgültig gescheitert seit. Es bleibt bei der
derzeitigen Reglung und die Kommission muss nun
die Entscheidungen über die anstehenden
Anbauzulassungen für weitere gv-Pflanzen
herbeiführen.
Mehr bei
transGEN:
Mehr im Web:
|