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Jedes Jahr stehen mehrere
tausend Nahrungsmittel auf dem Prüfstand. Die
Kontrolleure untersuchen, ob in ihnen Anteile von in
der EU zugelassenen gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) - meist gv-Soja und gv-Mais -
enthalten sind. Wenn diese Anteile den Schwellenwert
für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent überschreiten,
müssen die Lebensmittel gekennzeichnet werden. Für
das Jahr 2011 liegen bislang Daten aus sechs
Bundesländern vor.
Die Auswertung von insgesamt
rund 900 Soja- und 600 Maisproben zeigt eine
eindeutige Tendenz: Die Vorschriften zur
Gentechnik-Kennzeichnung werden befolgt. So wurden
im Jahr 2011 nach jetzigem Stand nur vier
sojahaltige und zwei maishaltige Nahrungsmittel mit
einem GVO-Anteil über 0,9 Prozent gefunden. Es
handelte sich etwa um Sportlernahrung auf Sojabasis,
Sojalecithin zur Nahrungsergänzung und Maischips
sowie Nudeln philippinischer Herkunft.
In den vergangenen Jahren
waren 23 bis 25 Prozent der Soja-Erzeugnisse
GVO-positiv, im Jahr 2011 24 Prozent. Bei
maishaltigen Lebensmitteln enthielten sechs Prozent
der Proben Spuren von gv-Mais. In der Regel sind nur
geringe Spuren nachweisbar, die häufig an der
technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent liegen.
Offenbar betreiben die Hersteller großen Aufwand,
kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte
Bestandteile in Lebensmitteln zu vermeiden. Sofern
es möglich ist, wird Ware aus europäischem Anbau
verwendet. Sojaöl und Lecithin müssen hingegen aus
importierten Rohstoffen gewonnen werden, sodass
gewisse Beimischungen kaum zu vermeiden sind.
Im Jahr 2011 haben einige
Länder in umfangreichen Untersuchungsprogrammen
geprüft, ob einzelne Pollen in deutschen und
importierten Honigen aus gentechnisch veränderten
Pflanzen stammen. Nach jetzigem Stand wurden knapp
300 Honige untersucht. |