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Überwachung: Gentechnik-Spuren in jedem vierten Sojaprodukt und in vielen Import-Honigen

(28.09.2012) Es bleibt dabei: Wie in den Vorjahren sind auch 2011 in jedem vierten sojahaltigen Lebensmittel gentechnisch veränderte Sojabohnen nachweisbar. Die aktuellen Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer bestätigen, dass es im Sojabereich eine zwar geringe, aber stabile "Grundbelastung" mit Gentechnik-Beimischungen gibt. Bei maishaltigen Produkten ist der Anteil GVO-positiver Proben dagegen deutlich geringer. Erstmals wurden 2011 systematisch auch Honige untersucht: In zehn bis dreißig Prozent der Importhonige fanden die Kontrolleure Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen.

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Ergebnisse der Lebensmittel- überwachung aus mehreren Bundesländern 2011:
Anteil der GVO-positiven Proben bei soja- und maishaltigen Lebensmitteln, Angaben in Prozent. Nur vereinzelt wurden Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften festgestellt.

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Honig aus Nicht-EU-Ländern. Im Pollen sind häufig Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Raps enthalten.

Pollen im Honig: Nun doch keine Zutat?

Am 21.09.2012 hat die EU-Kommission eine Änderung der Honig-Richtlinie beschlossen Danach wird Pollen im Honig als "natürlicher Bestandteil" eingestuft. In seinem Honig-Urteil aus September 2011 hatte der EuGH Pollen im Honig dagegen als Zutat angesehen, der auf einer Zutatenliste deklariert werden müsse.

Sollten Mitgliedsstaaten und EU-Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen, würde das EuGH-Urteil in diesem Punkt korrigiert. Beim GVO-Pollen soll das EuGH-Urteil dagegen Bestand haben. Danach sind nur Pollen aus solchen gv-Pflanzen erlaubt, die in der EU umfassend als Lebensmittel zugelassen sind.

Jedes Jahr stehen mehrere tausend Nahrungsmittel auf dem Prüfstand. Die Kontrolleure untersuchen, ob in ihnen Anteile von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - meist gv-Soja und gv-Mais - enthalten sind. Wenn diese Anteile den Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent überschreiten, müssen die Lebensmittel gekennzeichnet werden. Für das Jahr 2011 liegen bislang Daten aus sechs Bundesländern vor.

Die Auswertung von insgesamt rund 900 Soja- und 600 Maisproben zeigt eine eindeutige Tendenz: Die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung werden befolgt. So wurden im Jahr 2011 nach jetzigem Stand nur vier sojahaltige und zwei maishaltige Nahrungsmittel mit einem GVO-Anteil über 0,9 Prozent gefunden. Es handelte sich etwa um Sportlernahrung auf Sojabasis, Sojalecithin zur Nahrungsergänzung und Maischips sowie Nudeln philippinischer Herkunft.

In den vergangenen Jahren waren 23 bis 25 Prozent der Soja-Erzeugnisse GVO-positiv, im Jahr 2011 24 Prozent. Bei maishaltigen Lebensmitteln enthielten sechs Prozent der Proben Spuren von gv-Mais. In der Regel sind nur geringe Spuren nachweisbar, die häufig an der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent liegen. Offenbar betreiben die Hersteller großen Aufwand, kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln zu vermeiden. Sofern es möglich ist, wird Ware aus europäischem Anbau verwendet. Sojaöl und Lecithin müssen hingegen aus importierten Rohstoffen gewonnen werden, sodass gewisse Beimischungen kaum zu vermeiden sind.

Im Jahr 2011 haben einige Länder in umfangreichen Untersuchungsprogrammen geprüft, ob einzelne Pollen in deutschen und importierten Honigen aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Nach jetzigem Stand wurden knapp 300 Honige untersucht.

Während deutsche Honige durchweg "gentechnikfrei" waren, fanden die Kontrolleure in insgesamt 40 Importhonigen Pollen von gv-Soja, aber auch von nicht zugelassenem gv-Raps. In Baden-Württemberg waren beispielsweise knapp dreißig Prozent der Honige aus Nicht-EU-Ländern wie Argentinien und Brasilien (25 von 85) GVO-positiv. Dort werden gentechnisch veränderte Pflanzen bereits in großem Umfang angebaut.

Mit den Untersuchungsprogrammen zu Honigen reagieren die Überwachungsämter auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus September 2011. Damals hatten die Richter entschieden, dass Pollen aus gv-Pflanzen in Honig nur dann erlaubt ist, wenn die betreffende gv-Pflanze ohne Einschränkung als Lebensmittel zugelassen ist. Für eine Reihe von gv-Pflanzen, die in für Europa wichtigen Honig-Erzeugerländern in Nord- und Südamerika angebaut werden, trifft das jedoch nicht zu. Honige mit Pollen aus solchen gv-Pflanzen sind in Europa nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden.

Europa importiert jährlich 140.000 Tonnen Honig, etwa 40 Prozent des Verbrauchs. Die größten Honigerzeuger in der EU sind Spanien, Italien, Ungarn und Rumänien.

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