EuGH Gerichtshof

Alles Gentechnik. Das Urteil der Richter und die Versäumnisse der Politik

(26.07.2018) Der Europäische Gerichtshof hat ein überraschendes Urteil gefällt: Anders als der Generalanwalt in seinem Plädoyer haben die Richter die neuen Züchtungstechniken wie Genome Editing und CRISPR als Gentechnik eingestuft – mit allem, was an gesetzlichen Auflagen und gesellschaftlicher Ablehnung dazu gehört. Damit sind in Europa erst einmal konkrete Anwendungen verbaut. Doch das Urteil konnte nur deswegen so ausfallen, weil die Politik sich seit Jahren um längst überfällige Entscheidungen gedrückt hat.

Bestrahlungsanlage für Mutationszüchtung

Herkömmliche Mutationszüchtung wird seit vielen Jahren angewandt. Durch Bestrahlung oder Chemikalien werden zahlreiche ungerichtete Mutationen ausgelöst. So erzeugte Pflanzen „gelten seit langem als sicher“, so das EuGH-Urteil. (Foto: Felder für Mutationszüchtung mit einer Strahlenquelle in der Mitte.)

CRISPR, Weizen

Mit den Genome-Editing-Verfahren wird an einer vorbestimmten Stelle im Genom eine Punktmutation ausgelöst. Die EuGH-Richter leiten daraus - anders als die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler - das Risiko „schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ ab.

Großes Foto oben: Gerichtshof der Europäischen Union (2/2017)

Die EU-Kommission ahnte es wohl schon vor mehr als zehn Jahren, dass sich aus der molekularbiologischen Grundlagenforschung etwas grundlegend Neues zu entwickeln begann, was sich mit den schon da überholten europäischen Gentechnik-Rechtsvorschriften nicht mehr richtig fassen ließ. Bereits 2007 setzte die Kommission eine wissenschaftliche Expertengruppe (Expert Working Group) ein mit dem Auftrag, einen Bericht über „neue Züchtungstechniken“ zu verfassen. Vier Jahre später legte diese die Ergebnisse vor, doch offiziell nahm niemand davon Kenntnis. Der Bericht verschwand in den Schubladen.

Schon bald war er überholt. CRSISPR/Cas, jenes bahnbrechende Verfahren, mit dem vergleichsweise einfach und präzise punktuelle Veränderungen einzelner DNA-Bausteine möglich geworden sind, kam in dem Experten-Bericht noch gar nicht vor. Heute ist es in der Pflanzenforschung weltweit Standard. Mehrere hundert Projekte an zahlreichen Pflanzenarten sind inzwischen veröffentlicht.

Im vorletzten Jahr beschäftigte sich auch der wissenschaftliche Think Tank der EU-Kommission – der Science Advisory Mechanism – mit den neuen Züchtungstechniken. Doch selbst dessen im April 2017 veröffentlichter Bericht und eine hochrangige Konferenz in Brüssel konnte die längst überfällige politische Diskussion nicht in Gang setzen.

Nun sollte erst der Ausgang des damals noch laufenden Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abgewartet werden, das auf eine von Gentechnik-kritischen Organisationen in Frankreich eingereichte Klage zurückgeht. Man wolle dem Urteil nicht vorgreifen, hieß es. Statt die Rechtsvorschriften endlich an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen, überließ es die EU – und ebenso die Regierungen der Mitgliedstaaten - den Luxemburger Richtern, über das Schicksal der neuen Verfahren durch eine rein juristische Auslegung der bestehenden Gesetze zu entscheiden - doch die stammen aus einer Zeit, als die klassische Gentechnik gerade neu war und niemand sich so präzise Verfahren wie Genome Editing vorstellen konnte.

Immer wieder hatte es Initiativen gegeben, die EU-Gentechnik-Vorschriften politisch zu ändern, zuletzt von der niederländischen Regierung im Herbst 2017. Ihr Vorschlag: Keine große Reform der bestehenden EU-Gentechnik-Rechtsvorschriften und auch keine separaten Vorschriften für jedes einzelne der neuen Verfahren. Stattdessen wollen die Niederländer klare – und überprüfbare - Kriterien, unter denen editierte Pflanzen von der Gentechnik-Regulierung ausgenommen werden können. Das sollte dann der Fall sein,

  • wenn nur genetisches Material derselben Art in die Pflanze eingeführt worden ist, oder es aus einer Art stammt, mit der dies auch mit konventionellen Züchtungsmethoden möglich wäre;
  • und wenn rekombinante DNA oder Moleküle, die in die Pflanzenzelle eingeführt wurden, um dort die beabsichtige Veränderung auszulösen, in der fertigen, etwa für die Nutzung als Saatgut bestimmten Pflanze nachweisbar nicht mehr vorhanden sind.

Im Kern sollen künftig gezielte punktuelle Mutationen, wie sie mit Genome Editing herbeigeführt werden können, genauso behandelt werden wie herkömmliche zufallsgesteuerte Mutationen mit Hilfe von ionisierenden Strahlen oder erbgutverändernden Chemikalien. Diese wurden wie auch die Zellfusion zwischen verwandten Organismen von Anfang an von der Gentechnik-Regulierung ausgenommen. Alle fünf Jahre, so ein weiterer Vorschlag der Niederländer, soll die Liste dieser Verfahren überprüft und an die wissenschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Auch diese Initiative verlief im Sande. Doch spätestens nach der Entscheidung der Luxemburger Richter kann sich die Politik nicht länger davonstehlen und die fälligen Entscheidungen wissenschaftsfernen Juristen überantworten.

Bleibt das Urteil das letzte Wort und die EU-Gesetze so wie sie sind, hat Genome Editing in Europa wohl keine Chance. In vielen Forschungsprojekten zeichnet sich zwar deutlich ab, welche Potenzial die neuen Verfahren haben, um etwa krankheitsresistente Pflanzen zu entwickeln, die kaum noch Pflanzenschutzmittel benötigen. Doch ohne eine Anpassung der veralteten Gesetze bleiben die europäischen Landwirte – und Züchter – davon ausgeschlossen.

Viele große Agrarländer außerhalb der EU haben längst einen anderen Weg eingeschlagen. USA, Kanada, Argentinien, Brasilien, Israel und bald wohl auch Australien wollen fallweise über neue genom-editierte Pflanzen entscheiden, Wenn keine größeren Gen-Abschnitte neu eingeführt wurden, dürfen sie ohne weitere Auflagen auf die Felder. Dann wird es kaum zu verhindern sein, dass sie in Agrarimporten unerkannt nach Europa gelangen.

Auch das ist ein Grund, endlich über den Umgang mit den neuen Züchtungsverfahren zu entscheiden – politisch und wissenschaftlich angemessen.

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