Frankreich verbietet Anbau von Bt-Mais
(12.01.2008) Das
Im Herbst vereinbarte Anbauverbot für gentechnisch
veränderten MON810-Mais in Frankreich wird
verlängert. Präsident Sarkozy erklärte, die seit
1998 EU-weite Zulassung werde solange außer Kraft
gesetzt, bis die EU-Behörden die Sicherheit erneut
überprüft haben. Sarkozy folgt damit einem von seiner Regierung
eingesetzten Komitee aus Wissenschaftlern, Landwirten,
Politikern und Umweltgruppen, das in seinem
Bericht von "ernsten Zweifeln" an der Sicherheit von
MON810-Mais gesprochen hatte.
Wie der Vorsitzende des
Komitees,
Senator Jean-Francis Legrand, bei der Vorstellung
des Berichts erklärte, sei die
Pollenausbreitung von Bt‑Mais größer als bei der
Zulassung von MON810 angenommen. Zudem gebe es neue
Hinweise auf Gefahren für die Biodiversität. Mit
einer ähnlichen Begründung hatte
Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer im
vergangenen Frühjahr den Vertrieb von MON810-Saatgut
verboten. Inzwischen ist der Vertrieb und der Anbau
von MON810-Mais in Deutschland wieder freigegeben.
Ein nationales Verbot einer
in der EU zugelassenen gv-Pflanze ist nach den EU-Verträgen nur möglich,
wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgebracht
werden können, die gegen die damalige
Sicherheitsbewertung sprechen. Ob Frankreich das
MON810-Verbot wissenschaftlich fundiert begründen
kann, erscheint fraglich. Mehrfach hat sich das
zuständige Expertengremium der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit ( EFSA)
mit der Umweltsicherheit von MON810 beschäftigt.
Bisher ist die Einstufung von MON810-Mais als "genau
so sicher wie herkömmlicher Mais" immer wieder
bestätigt worden. Zuletzt hatte sich das
EFSA-Gremium am 22./23 November 2007 mit einer
aktuellen amerikanischen Studie beschäftigt. Dort
war die Frage aufgeworfen worden, ob das in MON810-Mais
gebildete Bt-Toxin auch für die auf
Oberflächengewässern lebenden Köcherfliegen schädlich
wirken könnte. Die EFSA-Experten stellten fest, dass
die Bt-Konzentrationen in Gewässern in der Nähe von
Bt-Maisfeldern so gering sind, das eine Schädigung
ausgeschlossen werden kann.
Sollten die von Frankreich
vorgebrachten wissenschaftlichen Gründe für ein
MON810-Verbot von der EU nicht akzeptiert werden,
kann Frankreich zu einer Aufhebung gezwungen werden.
Der französische
Bauernverband FNSEA kritisierte das Verbot. Da es keine "ernsthaften
wissenschaftlichen Argumente" gebe,
werde die französischen Regierung ein Verbot von
MON810-Mais rechtlich nicht durchsetzen können,
sagte ein Sprecher. Ohne Bt-Mais bleibe den
Landwirten nichts anderes übrig als den
Maiszünsler mit chemischen
Mitteln zu bekämpfen.
Im vergangenen Jahr wurde in
Frankreich MON810-Mais auf einer Fläche von 21.000
Hektar angebaut. Forschung und Freisetzungsversuche
mit gv-Pflanzen sind von dem Verbot nicht betroffen.
Mehr bei TransGen:
Mehr im Web:
|