WTO-Streit um GVO-Produkte
Der EU drohen hohe Strafzölle
(11.01.2008) Der EU drohen
Strafzölle in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro
im Jahr, weil die in einigen EU-Ländern bestehenden
Einfuhrverbote für GVO-Produkte gegen die
Welthandelsverträge verstoßen. Eine letzte Frist ist
heute abgelaufen.
Das Schiedsgericht der
Welthandelsorganisation WTO hatte Anfang 2006 den
Klagen von USA, Kanada und Argentinien gegen die EU
entsprochen und nationale Verbote für gv-Pflanzen,
die nicht auf wissenschaftlich begründeten
Sicherheitsmängeln beruhen, als unzulässiges
Handelshemmnis gewertet. Bis heute hat die EU diesem
Urteil nicht entsprochen. Zwar hatte die
EU-Kommission immer wieder vorgeschlagen, die
nationalen Verbote aufzuheben, dafür aber nicht die
notwendige qualifizierte Mehrheit der
Mitgliedstaaten gefunden. Im November räumte die WTO
der EU eine letzte Frist bis zum 11. Januar 2008
ein, das Urteil des Schiedsgerichts umzusetzen.
Nun können die klagenden
Länder die erlittenen Handelseinbußen durch
Verhängung von Strafzöllen kompensieren. Während die
USA offenbar in Kürze Strafzölle in Millionenhöhe
erheben wollen, sind Kanada und Argentinien zu
weiteren Verhandlungen mit der EU bereit. Kanada hat
inzwischen eine weitere Fristverlängerung bis zum
11. Februar eingeräumt.
Doch es erscheint fraglich,
ob die EU den WTO-Schiedsspruch gegen einzelne
Mitgliedstaaten überhaupt durchsetzen kann. Nun hat
auch Frankreich ein nationales Anbauverbot für den
seit 1998 in der EU zugelassenen MON810-Mais
angekündigt, obwohl das offizielle Expertengremium
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
die Sicherheit immer wieder bestätigt hat. Setzt
Frankreich das nationale Verbot für MON810-Mais
tatsächlich durch, dürfte sich der Handelskonflikt
weiter verschärfen.
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