Gentechnik-Gesetz:
Noch einmal Verschärfungen bei Koexistenz-Regeln
(14.01.2008)
Noch im Januar soll das neue Gentechnik-Gesetz im
Bundestag verabschiedet werden. In einer weiteren
Verhandlungsrunde haben Vertreter von Union und SPD
noch bestehende Streitpunkte beigelegt. Die
Vorschriften zur Sicherung der Koexistenz des Anbaus
von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais
sind erneut verschärft worden.
Wie im Entwurf der
Bundesregierung vorgesehen, bleibt es bei einem
Sicherheitsabstand von 150 Meter zwischen Feldern
mit gv- und konventionellem Mais. Bei Öko-Mais
beträgt dieser Abstand sogar 300 Meter. In
zahlreichen Feldversuchen hat sich gezeigt, dass bei
diesen Abständen mögliche Einträge von gv-Mais in
konventionelle Nachbarfelder sehr gering sind und
weit unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegen. Bis zu
diesem Anteil sind nach EU-Recht zufällige
GVO-Einträge ohne Kennzeichnung erlaubt.
Erschwert werden mögliche
Absprachen zwischen benachbarten
landwirtschaftlichen Betrieben. Im Entwurf der
Bundesregierung war es zulässig, dass sich
benachbarte Betriebe einvernehmlich auf geringere
Abstandsflächen verständigten. Nun wollen die
Regierungsfraktionen solche Vereinbarungen nur noch
unter hohen Auflagen zulassen. So muss der gv-Mais
anbauende Landwirt seinen Nachbarn über alle
möglichen Rechtsfolgen informieren. Die Absprache
muss in das Standortregister eingetragen werden.
Außerdem soll die Ernte des konventionell
wirtschaftenden Betriebes aus der 150 Meter-Zone
grundsätzlich gekennzeichnet werden, unabhängig
davon, wie hoch der GVO-Anteil tatsächlich ist.
Das neue Gentechnik-Gesetz
soll rechtzeitig zur neuen Anbausaison in Kraft
treten. Ende Januar ist die abschließende Abstimmung
im Bundestag geplant. Im Februar könnte dann der
Bundesrat das Gesetz endgültig auf den Weg bringen.
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