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Gentechnik-Gesetz:

Noch einmal Verschärfungen bei Koexistenz-Regeln 


(14.01.2008) Noch im Januar soll das neue Gentechnik-Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. In einer weiteren Verhandlungsrunde haben Vertreter von Union und SPD noch bestehende Streitpunkte beigelegt. Die Vorschriften zur Sicherung der Koexistenz des Anbaus von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais sind erneut verschärft worden.

Wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, bleibt es bei einem Sicherheitsabstand von 150 Meter zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais. Bei Öko-Mais beträgt dieser Abstand sogar 300 Meter. In zahlreichen Feldversuchen hat sich gezeigt, dass bei diesen Abständen mögliche Einträge von gv-Mais in konventionelle Nachbarfelder sehr gering sind und weit unterhalb des SchwellenwertsSchwellenwerts von 0,9 Prozent liegen. Bis zu diesem Anteil sind nach EU-Recht zufällige GVO-Einträge ohne Kennzeichnung erlaubt.

Erschwert werden mögliche Absprachen zwischen benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben. Im Entwurf der Bundesregierung war es zulässig, dass sich benachbarte Betriebe einvernehmlich auf geringere Abstandsflächen verständigten. Nun wollen die Regierungsfraktionen solche Vereinbarungen nur noch unter hohen Auflagen zulassen. So muss der gv-Mais anbauende Landwirt seinen Nachbarn über alle möglichen Rechtsfolgen informieren. Die Absprache muss in das Standortregister eingetragen werden. Außerdem soll die Ernte des konventionell  wirtschaftenden Betriebes aus der 150 Meter-Zone grundsätzlich gekennzeichnet werden, unabhängig davon, wie hoch der GVOGVO-Anteil tatsächlich ist.

Das neue Gentechnik-Gesetz soll rechtzeitig zur neuen Anbausaison in Kraft treten. Ende Januar ist die abschließende Abstimmung im Bundestag geplant. Im Februar könnte dann der Bundesrat das Gesetz endgültig auf den Weg bringen.

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