Landwirte melden mehr Anbauflächen für Bt-Mais
an
(24.01.2008) Die bisher beim
Standortregister eingegangenen Anmeldungen deuten
darauf hin, dass 2008 in Deutschland mehr
gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut wird als im
Vorjahr.
Landwirte, die einen Anbau
von Bt-Mais planen, müssen die vorgesehenen Flächen
bis drei Monate vor der Aussaat beim Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit melden
und in das dort geführte Standortregister eintragen
lassen. Üblicherweise wird Mais Ende April, Anfang
Mai auf die Felder gebracht.
Gut drei Monate vor dem
Aussaattermin sind bereits über 3200 Hektar und
etwa 230 Standorte eingetragen. Wie schon im Vorjahr
liegen die Anbauflächen überwiegend in Brandenburg,
Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Auch für Bayern weist das Standregister knapp
fünfzig Anbauflächen aus. Da viele Landwirte ihre
Anbauplanung für das bevorstehende Jahr noch nicht
abgeschlossen haben, melden sie erfahrungsgemäß mehr Bt-Maisflächen an als sie benötigen. Kurz vor der
Aussaat wird ein Teil der Anmeldungen wieder
zurückgenommen. Dennoch zeichnet sich in Deutschland
ein Anstieg der Anbauflächen mit Bt-Mais ab. 2007
war auf 2650 Hektar Bt-Mais angebaut und geerntet
worden.
Anders als im Vorjahr sind
nun besondere Vorschriften, die bei der
Nutzung von Bt-Mais zu beachten sind, verbindlich
vorgegeben. Die Verordnung für die Gute fachliche
Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen ist beschlossen
und wird im Laufe des Jahres wirksam. Es ist
davon auszugehen, dass Landwirte sich schon bei der
Aussaat an die neuen Regeln orientieren werden. In diesem
Jahr muss zwischen einem Feld mit Bt-Mais und dem
nächsten konventionellen Maisfeld ein Mindestabstand
von 150 Metern eingehalten werden, bei Öko-Mais
sogar 300 Meter. Im Vorjahr hatten die Landwirte um
ein Bt-Mais einen 20 Meter breiten Trennstreifen mit
konventionellem Mais angelegt, der zusammen mit dem
Bt-Mais verwertet wurde. Es ist kein Fall von
entschädigungspflichtigen Auskreuzungen bekannt
geworden.
Die übrigen Regeln für den
Bt-Maisanbau, etwa der Eintrag in den öffentlichen
Teil des Standortregisters und die Vorschriften zur
Haftung, gelten im Kern auch 2008.
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