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Landwirte melden mehr Anbauflächen für Bt-Mais an

(24.01.2008) Die bisher beim Standortregister eingegangenen Anmeldungen deuten darauf hin, dass 2008 in Deutschland mehr gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut wird als im Vorjahr.

Landwirte, die einen Anbau von Bt-Mais planen, müssen die vorgesehenen Flächen bis drei Monate vor der Aussaat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit melden und in das dort geführte Standortregister eintragen lassen. Üblicherweise wird Mais Ende April, Anfang Mai auf die Felder gebracht.

Gut drei Monate vor dem Aussaattermin sind bereits über 3200 Hektar und etwa 230 Standorte eingetragen. Wie schon im Vorjahr liegen die Anbauflächen überwiegend in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Auch für Bayern weist das Standregister knapp fünfzig Anbauflächen aus. Da viele Landwirte ihre Anbauplanung für das bevorstehende Jahr noch nicht abgeschlossen haben, melden sie erfahrungsgemäß mehr Bt-Maisflächen an als sie benötigen. Kurz vor der Aussaat wird ein Teil der Anmeldungen wieder zurückgenommen. Dennoch zeichnet sich in Deutschland ein Anstieg der Anbauflächen mit Bt-Mais ab. 2007 war auf 2650 Hektar Bt-Mais angebaut und geerntet worden.

Anders als im Vorjahr sind nun besondere  Vorschriften, die bei der Nutzung von Bt-Mais zu beachten sind, verbindlich vorgegeben. Die Verordnung für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen ist beschlossen und wird  im Laufe des Jahres wirksam. Es ist davon auszugehen, dass Landwirte sich schon bei der Aussaat an die neuen Regeln orientieren werden. In diesem Jahr muss zwischen einem Feld mit Bt-Mais und dem nächsten konventionellen Maisfeld ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden, bei Öko-Mais sogar 300 Meter. Im Vorjahr hatten die Landwirte um ein Bt-Mais einen 20 Meter breiten Trennstreifen mit konventionellem Mais angelegt, der zusammen mit dem Bt-Mais verwertet wurde. Es ist kein Fall von entschädigungspflichtigen Auskreuzungen bekannt geworden.

Die übrigen Regeln für den Bt-Maisanbau, etwa der Eintrag in den öffentlichen Teil des Standortregisters und die Vorschriften zur Haftung, gelten im Kern auch 2008.

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