Deutscher Bundestag:
Geändertes Gentechnik-Gesetz mit Mehrheit
angenommen
(25.01.2008)
Der Deutsche Bundestag hat heute den von der
Bundesregierung vorgelegten Änderungen des
Gentechnik-Gesetzes zugestimmt. Auch die neue "ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung
fand eine breite Mehrheit im Parlament.
Von der Überarbeitung des
Gentechnik-Gesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD zu
Beginn der Großen Koalition verständigt hatten, ist
wenig übrig geblieben. Im Kern übernimmt das heute
beschlossene Gesetz die Vorgaben der früheren
rot-grünen Bundesregierung, vor allem bei den
Vorschriften zum Anbau von gv-Pflanzen. So müssen
auch weiterhin alle Flächen, auf denen gv-Pflanzen
angebaut werden, in ein öffentlich zugängliches
Standortregister eingetragen werden. Auch bei der
Haftung ändert sich nichts. Wie bisher auch haften
Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, für
wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn, die
durch GVO-Einträge in konventionellen Bestände
entstehen. Diese Entschädigungspflicht besteht auch
dann, wenn der gv-Pflanzen nutzende Landwirt alle
Vorschriften beachtet hat und ihn kein Verschulden
trifft.
Neu ist die Verordnung für
die Gute fachliche Praxis beim Anbau von
gv-Pflanzen, die erstmals in der Anbausaison 2008
wirksam wird. Danach ist etwa zwischen einem Feld
mit gv-Mais und der nächsten konventionell
bewirtschafteten Maisfläche ein Mindestanstand von
150 Metern vorgeschrieben, bei Öko-Mais von 300
Metern. Bei verschiedenen Anbauversuchen hat sich
gezeigt, dass in 150 Meter Entfernung im Regelfall
mit GVO-Einträgen um 0,1 Prozent zu rechnen sind.
Sie liegen damit weit unterhalb des für die
Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9
Prozent.
Für das neue
Gentechnik-Gesetz stimmten CSU/CSU und SPD, die
Oppositionsfraktionen lehnten es ab. Während die FDP
beklagte, das Gesetz behindere Forschung und
Innovation, kritisierten Bündnis90/Die Grünen und
Die Linke, die "gentechnik-freie Landwirtschaft"
werde nicht ausreichend geschützt.
Auch die Änderung des
EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes passierte heute
den Bundestag. Darin wird die neue Kennzeichnung
"ohne Gentechnik" geregelt. Künftig können tierische
Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch mit einem
"ohne Gentechnik"- Etikett versehen werden, wenn die
Tiere eine Zeit lang kein Futter aus gv-Pflanzen
erhalten haben. Mit gv-Mikroorganismen hergestellte
Futterzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme
dürfen auch bei "ohne Gentechnik"- Produkten
verwendet werden. Neben CDU/CSU und SPD stimmten
auch Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im Bundestag
dieser neuen Kennzeichnung zu.
Die Änderungen des
Gentechnik-Gesetzes und die Vorschriften zur "ohne
Gentechnik" müssen noch in den Bundesrat. Es ist
nicht zu erwarten, dass die Mehrheit der Länder sich
gegen den Beschluss des Bundestages stellt und den
Vermittlungsausschuss anruft. Die Verordnung für die
Gute fachliche Praxis ist bereits vom Bundesrat
verabschiedet worden. Da der Bundestag hier nicht
zustimmungspflichtig ist, kann
Landwirtschaftsminister Seehofer die Verordnung in
Kraft setzen.
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